Die gesetzliche Rente dürfte den Bundeshaushalt in den 2030er-Jahren erheblich stärker beanspruchen, als bislang angenommen wurde. Darauf deutet eine Analyse des Bundesrechnungshofs hin, die dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorliegt. Sie dient laut einem Bericht von T-Online der Vorbereitung der Haushaltsberatungen 2027. Im Extremfall könnten fast 46 Prozent der Steuereinnahmen des Bundes in den Bundeszuschuss zur Rente fließen. Dieses Szenario greift jedoch nur, sofern der Bund darüber hinaus sämtliche Empfehlungen der Alterssicherungskommission in die Praxis umsetzt.
Ein zweites Szenario rechnet allein mit dem bereits beschlossenen Rentenpaket 2025. Bleibt es dabei, geht der Rechnungshof für die 2030er-Jahre von einem Anteil der Steuereinnahmen zwischen etwa 36 und 37 Prozent aus, der in den Bundeszuschuss zur Rente fließt. Auch das liegt klar über dem heutigen Niveau. Nach Einschätzung der Behörde könnte künftig nahezu die Hälfte des Bundeshaushalts auf Rentenleistungen entfallen.
Rentenpaket 2025: Woher die Zusatzkosten stammen
Das Rentenpaket 2025 beschloss der Bundestag am 5. Dezember 2025 mit 318 Ja- zu 225 Nein-Stimmen bei 53 Enthaltungen. Der Bundesrat billigte das Gesetz anschließend am 19. Dezember 2025. Drei Punkte prägen es: Das Rentenniveau bleibt bis 2031 bei 48 Prozent festgeschrieben, die Mütterrente III kommt, und das Hinzuverdienstverbot fällt weg. Bis 2040 belasten diese Beschlüsse den Bundeshaushalt laut Bundesrechnungshof mit rund 210 Milliarden Euro zusätzlich. Davon entfallen rund 145 Milliarden Euro auf die Stabilisierung des Rentenniveaus und rund 65 Milliarden Euro auf die Mütterrente III. Eine Übersicht aller Änderungen im Rentenpaket 2025 zeigt die einzelnen Reformschritte im Detail.
Mütterrente III: Was sich für Eltern ändert
Für vor 1992 geborene Kinder steigt die anrechenbare Kindererziehungszeit von 2,5 auf drei Jahre. Dadurch steigt die Rente um bis zu etwa 20 Euro im Monat je Kind. Für die dadurch entstehenden Mehrkosten kommt laut Gesetz der Bund aus Steuermitteln auf. Die Umsetzung erfolgt laut Bundesrat 2027, teils mit rückwirkenden Zahlungen.
Bundeszuschuss zur Rente wächst auch ohne weitere Reform
Der Bundeszuschuss zur Rente steigt bereits ohne neue Reformschritte. Im Jahr 2026 erhielt die Rentenversicherung aus dem allgemeinen Bundeszuschuss rund 97,6 Milliarden Euro. Damit stammen 76 Prozent sämtlicher Bundesmittel für die Rentenkasse aus dieser Quelle. Für 2027 sind rund 100,8 Milliarden Euro eingeplant, obwohl der Bund für dieses Jahr eine Kürzung von rund einer Milliarde Euro beschlossen hat. Diese Zahlen nennt die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrem rentenupdate von September 2026. Insgesamt summieren sich die Kürzungen beim Bundeszuschuss zwischen 2022 und 2027 auf rund 8,6 Milliarden Euro.
Gemessen am Bruttoinlandsprodukt lagen die Bundeszuschüsse 2025 bei 2,1 Prozent. Den Höchststand markiert weiterhin das Jahr 2003 mit 2,4 Prozent. Für 2030 geht die Rentenversicherung von einem Wert von rund 2,3 Prozent aus, was einem weiteren Zuwachs entspricht.
| Indikator | Angabe | Herkunft |
|---|---|---|
| Bundeszuschuss zur Rente, 2030er-Jahre (nur Rentenpaket 2025) | rund 36 bis 37 Prozent der Steuereinnahmen | Bundesrechnungshof |
| Bundeszuschuss zur Rente, 2030er-Jahre (zusätzlich alle Empfehlungen der Alterssicherungskommission) | fast 46 Prozent der Steuereinnahmen | Bundesrechnungshof |
| Allgemeiner Bundeszuschuss 2026 | rund 97,6 Milliarden Euro | Deutsche Rentenversicherung Bund |
| Allgemeiner Bundeszuschuss 2027 (Planwert) | rund 100,8 Milliarden Euro | Deutsche Rentenversicherung Bund |
| Zusatzkosten durch das Rentenpaket 2025 (bis 2040) | rund 210 Milliarden Euro | Bundesrechnungshof |
Bundeshaushalt unter zusätzlichem Druck
Die Rentenfinanzierung trifft auf einen ohnehin angespannten Haushalt. Der Bundestag beschloss den Bundeshaushalt 2026 am 28. November 2025; dessen Volumen beläuft sich auf 524,54 Milliarden Euro. Veranschlagt sind Steuereinnahmen von 387,21 Milliarden Euro. Laut Finanzplanung steigen die gesamten Bundesmittel für die Rentenversicherung von etwa 122,5 Milliarden Euro (2025) auf etwa 154,1 Milliarden Euro (2029). Zudem warnte der Bundesrechnungshof am 4. September 2026 in einem weiteren Bericht vor einer wachsenden Nettokreditaufnahme. Für 2027 plant der Bund mit 118,7 Milliarden Euro neuen Schulden – 2026 waren es noch 98 Milliarden Euro –, bei Gesamtausgaben von 555,4 Milliarden Euro.
Alterssicherungskommission steht hinter dem Extremszenario
Der Wert von fast 46 Prozent gilt nur, wenn der Bund zusätzlich sämtliche Vorschläge der Alterssicherungskommission übernimmt. Das von der Bundesregierung eingesetzte Gremium legte seinen Bericht am 24. Juni 2026 vor und formulierte darin 33 Reformempfehlungen. Als politisches Ziel nennt die Kommission mindestens 70 Prozent Netto-Gesamtversorgung über alle drei Säulen – ein Ziel, das laut Fachleuten ohne eine starke betriebliche Altersvorsorge kaum erreichbar wäre. Außerdem fordert sie eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente nach schwedischem Vorbild. Einen Tag zuvor, am 23. Juni 2026, hatte die Deutsche Rentenversicherung Bund den Bericht als „klares Bekenntnis zu einer starken ersten Säule“ begrüßt.
Streit um die Kennzahl für das Rentenniveau
Bereits am 19. März 2026 hatte der Rechnungshof die gängige Zielgröße für das Rentenniveau in Frage gestellt. In einem Beratungsbericht an das Bundesarbeitsministerium stufte er das „Sicherungsniveau vor Steuern“ als Mess- und Zielgröße in der gesetzlichen Rentenversicherung als nicht geeignet ein. Das Ministerium widersprach der Kritik an der Haushaltslast laut Berichterstattung: Sie blende das Ziel einer leistungsfähigen Rentenversicherung aus. Die Finanzierung über den Bund vermeide höhere Beiträge. Zudem sage das Aufsummieren von Zahlungen über mehrere Jahre ohne passende Bezugsgröße wenig aus.
Was der Bundeszuschuss zur Rente für die Beratung bedeutet
Für die Beratungspraxis sind zwei Punkte entscheidend. Erstens hängt jede zusätzliche Leistung der gesetzlichen Rente am Bundeszuschuss zur Rente und damit an Steuermitteln. Zweitens betrifft die von der Kommission geforderte verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente unmittelbar die kapitalgedeckte Zusatzvorsorge. Beschlossen ist davon bislang nichts: Das Rentenpaket 2025 gilt, die weitergehenden Empfehlungen liegen lediglich als Vorschlag vor – auch Versicherer drängen bereits auf eine zügige Fortsetzung der Rentenreform. Welches der beiden Szenarien des Rechnungshofs eintritt, entscheidet sich damit erst in den kommenden Haushaltsjahren.













