EXKLUSIV

Novelle der ESG-Abfrage: Der entscheidende Schritt fehlt noch 

Matthias Wald, Swiss Life: „Die aktuellen Anforderungen sind komplex und verfehlen das angestrebte Ziel.“ (Foto: Swiss Life/Aaron Leithaeuser)

In der Vertriebspraxis sieht er jedoch hauptsächlich zwei Herausforderungen: Zum ersten passen die laut Gesetz abzufragenden Nachhaltigkeitskriterien nicht zu den Produktklassifizierungen und seien für Kundinnen und Kunden schwer nachvollziehbar. „Wir glauben, dass nachhaltige Altersvorsorge anhand eines einfacheren Ansatzes – ähnlich der ‚bio‘-Kennzeichnung bei Lebensmitteln – für die Kundschaft verständlicher wäre und auch den Vertrieb vereinfachen würde“, so Wald. 

Zum zweiten werde regulatorisch ein „Ausschließlichkeitsansatz“ verfolgt. Sobald Kundinnen und Kunden Nachhaltigkeitspräferenzen auswählen, ist ein Vergleich mit nicht als nachhaltig klassifizierten Produkten gesetzlich ausgeschlossen. „Diese Einschränkung verhindert in der Praxis, dass Kundinnen und Kunden eine informierte und ausgewogene Entscheidung zwischen Rendite, Risiko und Nachhaltigkeit für ihre Altersvorsorge oder ihr Investment treffen können“, kritisiert Wald.

„In ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung gescheitert“

Ähnlich antwortet JDC-Chef Grabmaier. Das Unternehmen habe seit Jahren – sowohl im Investment-, als auch im Versicherungsbereich – die Nachhaltigkeitspräferenz-Abfrage in dem Beratungsprozess integriert, inklusive umfangreicher Erklärtexte für Berater und Kunden. „Dennoch stoßen Kunden und Berater aufgrund der feingranularen Abfrage oft an Grenzen: Kunden fühlen sich inhaltlich überfordert, und für den Berater bleibt nach der detaillierten Abfrage oftmals kein dem Kundenwunsch entsprechendes Produkt übrig“, so Grabmaier. 

Neu ist diese Kritik nicht. „Der AfW sieht die Nachhaltigkeitspräferenzabfrage in ihrer gegenwärtigen Ausgestaltung als gescheitert an“, hieß es nach einem entsprechenden Umfrageergebnis schon im Mai 2025 klarklar vom AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. „Sie führt nicht nur zu erheblichem Beratungsaufwand ohne erkennbaren Kundennutzen, sondern verunsichert sowohl die Kundinnen und Kunden als auch die Vermittlerinnen und Vermittler“, so die herbe Kritik. 

EU-Kommission will Regelwerk deutlich vereinfachen

Das sieht inzwischen offenbar auch die EU-Kommission ein. Sie will das Regelwerk deutlich vereinfachen und hat im November 2025 einen Vorschlag dazu vorgelegt. Demnach sollen zum einen die Berichtspflichten für die Finanzunternehmen selbst erheblich reduziert und zum großen Teil komplett abgeschafft werden.

Für die Produkte plant sie zudem statt der bisherigen Klassifizierung drei neue Kategorien: „ESG Basics“ (ESG Grundlagen), „Sustainable“ (Nachhaltig) und „Transition“ (Finanzierung der Umstellung auf Nachhaltigkeit). Das Inkrafttreten der Neuerungen wird nicht vor 2028 erwartet, die Detailvorschriften stehen noch aus und es bleibt abzuwarten, inwieweit tatsächlich praktikable, klare und verständliche Anforderungen und Abgrenzungen der Kategorien dabei herauskommen. Eine erhebliche Erleichterung für den Vertrieb ist indes schon dadurch zu erwarten, dass die PAI komplett abgeschafft werden sollen. 

Zustimmung von Vermittler- und Anbieterverbänden

So findet der Vorstoß der EU-Kommission durchaus die grundsätzliche Zustimmung von Vermittler- und Anbieterverbänden. „Schritte, die grundsätzlich in die richtige Richtung weisen“, schreibt etwa der Verband Votum. „Weitgehend gelungen“, kommentiert der  Investmentverband BVI und spricht gar von einem möglichen „Befreiungsschlag“. Einen „großen Gewinn für Versicherte“ hebt der Gesamtverband der Versicherer (GDV) hervor. Und der Immobilienverband ZIA lobt vor allem die neue Transformationskategorie als „echten Hebel für unsere Branche“. Sie eröffne die Chance, das Kapital dorthin zu lenken, wo es den größten Klimanutzen bringe: in die Sanierung des Gebäudebestands.

Einen Punkt allerdings vermissen unter anderem Votum und der BVI:  „Die Kommission übergeht erneut eine Baustelle, auf die die Branche seit Jahren hinweist – die dringend reformbedürftige Nachhaltigkeitspräferenzabfrage nach MiFID II und IDD“, heißt es von Votum. Versicherungs- und Anlagevermittler tragen demnach heute die Pflicht „entlang eines Regelwerks, das selbst Fachleute ohne intensive Vorbereitung kaum decodieren können“, kritisiert der Verband. 

„Es fehlt noch der entscheidende Schritt“

Die europäischen Aufsichtsbehörden hätten mehrfach bestätigt, dass die Überkomplexität dieser Abfrage der Beratungsrealität nicht gerecht werde. „Die Reform der Produktkategorien in der Offenlegungsverordnung macht die Präferenzabfrage nun nicht automatisch praktikabler. Wer Reformen anstößt, muss auch die Nahtstellen überprüfen, an denen Regulierung in die Praxis übersetzt wird“, so Martin Klein, geschäftsführender Vorstand von Votum.

In die gleiche Kerbe schlägt der Fondsverband BVI: „Es fehlt noch der entscheidende Schritt, nämlich die Vereinfachung der Kriterien für Nachhaltigkeitspräferenzen im Vertrieb“, betont Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. 

Ähnliche Kritik kommt auch aus der Praxis. „Swiss Life begrüßt grundsätzlich eine Vereinfachung der ESG-Vorschriften. Die aktuellen Anforderungen sind komplex und verfehlen das angestrebte Ziel. Angesichts der Studienergebnisse, die zeigen, dass Nachhaltigkeit bei Kundinnen und Kunden an Priorität verliert, könnte eine Vereinfachung das Interesse wieder stärken“, sagt etwa Matthias Wald. Auch er weist indes darauf hin: „Mit den aktuellen Vorschlägen für Produktkategorien in der SFDR sehen wir hier schon eine Verbesserung. Wir würden uns jedoch wünschen, dass diese Produktkategorien auch für die vertriebsrelevanten Regulierungen IDD und MIFID aufgegriffen werden“.

„Sinnvoller, vom ‚Zwang zur ESG-Abfrage‘ wegzugehen“

Das sieht auch JDC-Vorstand Grabmaier grundsätzlich so, er geht aber weiter: „Es wäre sehr zu begrüßen, wenn der Beratungsprozess verschlankt und von praxisferner Bürokratie befreit wird, damit die regulatorischen Anforderungen unsere Kunden nicht vom Kauf ESG-orientierter Produkte abhalten“, sagt er.

„Allerdings – und dafür plädiere ich schon länger – halte ich es für viel sinnvoller und zielgerichteter, wenn man vom ‚Zwang zur ESG-Abfrage‘ weggehen würde und vielmehr auf die riesigen Investitions- und Gewinnchancen durch ESG-konforme Investments hinweisen würde“, so Grabmaier weiter. „Denn wo Menschen Chancen und Gewinne wittern, da fließt in der Regel auch immer viel Kapital hin. Damit käme auch der EU-Gesetzgeber seinem selbst gesteckten Ziel näher, mehr Geld in nachhaltige Investments zu lenken“, betont er.

So oder so dürfte ein weiterer Punkt indes Voraussetzung dafür sein, dass Nachhaltigkeit und Klimaschutz generell wieder stärker in den Vordergrund treten, nicht nur bei der Kapitalanlage: Dass es der Politik und der Finanzwirtschaft gelingt, mit diesen Themen das gewaltige Dauer-Getöse aus Washington zu übertönen.

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