Pflichtversicherung für Elementarschäden? Politik ringt um richtigen Rahmen

Überflutungen in St. Goar am Rhein
Foto: Smarterpix
Naturkatastrophen wie Starkregen, Überschwemmungen oder Erdrutsche treten in Deutschland immer häufiger auf. Damit wächst auch die Bedeutung der Elementarversicherung

Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung greift die wachsende Bedeutung der Elementarversicherung auf. Diskutiert werden Prävention, staatliche Rückversicherung und risikogerechte Prämien. Doch entscheidend ist die konkrete Umsetzung – nur sie wird zeigen, ob das System tragfähig sein kann oder Fehlanreize schafft.

Naturkatastrophen wie Starkregen, Überschwemmungen oder Erdrutsche treten in Deutschland immer häufiger auf. Damit wächst auch die Bedeutung der Elementarversicherung – sowohl für private Haushalte als auch für die Versicherungswirtschaft. Der aktuelle Koalitionsvertrag greift das Thema auf und setzt Leitplanken für eine mögliche Pflichtversicherung.

In der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift der Deutschen Aktuarvereinigung „Aktuar aktuell“ werden die Pläne der Bundesregierung unter die Lupe genommen. Die Analyse der Aktuarvereinigung zeigt, dass Prävention, staatliche Rückversicherung und risikogerechte Prämien zwar richtige Stellschrauben seien, dass es nun aber auf die fachlich fundierte Umsetzung ankomme.

Prävention als Grundlage

Wie „Aktuar aktuell“ hervorhebt, ist Prävention der Schlüssel für eine tragfähige Lösung. Ohne Risikovorsorge könne eine Versicherung auf Dauer nicht funktionieren. Der Koalitionsvertrag unterstreicht daher die Verantwortung der Länder und Kommunen bei der Bauleitplanung. So sollen künftig keine neuen Baugebiete in hochwassergefährdeten Regionen ausgewiesen werden.


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Zudem wird geprüft, ob Staatshaftungsregelungen angepasst werden müssen, wenn Kommunen trotz bekannter Risiken Bauland freigeben. Eine konsequente Umsetzung solcher Vorgaben könne die volkswirtschaftlichen Schäden deutlich verringern und die Belastung des Versicherungssystems reduzieren.

Staatliche Rückversicherung für Extremrisiken

Ein weiterer zentraler Punkt ist die geplante Einführung einer staatlichen Rückversicherung. Ziel ist es, Extremrisiken abzusichern, die bislang kaum oder gar nicht rückversicherbar sind. Dies betrifft nach Angaben von „Aktuar aktuell“ etwa ein Prozent aller Gebäude in hoch exponierten Lagen.

Allerdings mahnt der Beitrag, dass bei der Ausgestaltung die Mechanismen des freien Marktes nicht außer Kraft gesetzt werden dürfen. Nur wenn Versicherer weiterhin wirtschaftlich arbeiten könnten, bleibe der Risikotransfer stabil. Ein Zusammenspiel von privatwirtschaftlicher Erstversicherung, Rückversicherung und staatlichem Stop-Loss-Modell sei daher entscheidend.

Risikogerechte Prämien bleiben unverzichtbar

Ein weiteres zentrales Argument: Einheitliche Prämien würden zu Fehlanreizen führen und die Eigenvorsorge schwächen. Stattdessen müsse der überwiegende Teil der Verträge risikoadäquat kalkuliert bleiben. Ergänzende Solidarkomponenten seien lediglich für wenige besonders exponierte Gebäude denkbar.

Versicherer dürften zudem nicht in eine passive Rolle gedrängt werden. Nur wenn sie ihre Expertise einbringen und Innovationen vorantreiben könnten, sei ein effizienter Risikoausgleich unter Einbeziehung eines staatlichen Rückversicherers möglich.

Fazit des Fachbeitrags

Die Versicherung könne die Ursachen des Klimawandels nicht lösen, aber dazu beitragen, die finanziellen Folgen abzufedern, resümiert „Aktuar aktuell“. Damit dies gelinge, brauche es drei Elemente: eine wirksame Präventionsstrategie, ein durchdachtes Konzept für den Kumulschutz und eine risikogerechte Prämiengestaltung. Der Koalitionsvertrag setze dafür erste wichtige Impulse. Entscheidend werde nun jedoch die konkrete Umsetzung sein.

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