Rente mit 63: Arbeitsminister Schweitzer sucht Kompromiss im Streit um Reform

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Reichstagsgebäude mit Aktenstapel und Arbeitskleidung im Vordergrund, Kursfläche von Grün zu Rot im Hintergrund
KI-generiertes Bild (OpenAI)
33 Empfehlungen, ein Zeitplan bis 2027 - und mittendrin die Frage, wer die Lasten der Reform trägt.

Seit dem 14. Oktober 2026 leitet Alexander Schweitzer das Bundesarbeitsministerium - mitten im Streit um die Rente mit 63. Was die Alterssicherungskommission vorschlägt, wie der Zeitplan aussieht und was sich für die Beratung ändern könnte.

Seit dem 14. Oktober 2026 führt Alexander Schweitzer (SPD) das Bundesarbeitsministerium. Damit tritt er die Nachfolge von Bärbel Bas an, die ihr Ministeramt und den SPD-Co-Vorsitz aufgegeben hat. Gleich zu Beginn seiner Amtszeit steht ein ungelöster Konflikt der Koalition auf der Agenda: die Zukunft der Rente mit 63, also der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren.

Im Interview mit der Rheinpfalz gibt sich Schweitzer optimistisch. „Ich bin zuversichtlich, dass uns das gelingen wird“, sagt der neue Minister mit Blick auf einen Kompromiss zur Rente mit 63. Zugleich verweist er darauf, dass die Entscheidungen in der Regierung und im Bundestag fielen. So gehöre sich das in einer parlamentarischen Demokratie.

Was die Alterssicherungskommission vorschlägt

Grundlage des Konflikts ist der Abschlussbericht der Alterssicherungskommission. Im Zentrum steht der Vorschlag, die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren zu streichen. An ihre Stelle soll eine Schutzrente treten, allerdings nur für Langzeitversicherte mit gesundheitlichen Einschränkungen.

Daneben will die Kommission die reguläre Frührente mit Abschlägen nach 35 Beitragsjahren verändern. Das Mindestalter soll von 63 auf 64 Jahre steigen und ab 2031 parallel zur Regelaltersgrenze weiterwachsen. Hinzu kommt eine politische Neuerung: Erstmals soll eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern für Durchschnittsverdienende als Zielgröße gelten, bei Geringverdienenden höher.

Fahrplan bis zur Bundestagsabstimmung 2027

Der Koalitionsausschuss beschloss bereits am 2. Juli 2026, sämtliche 33 Empfehlungen vollständig und zügig umzusetzen. Angestrebt war ein Abschluss bis Ende 2026. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte an, das Kabinett solle die Reform noch in diesem Jahr beschließen. Die erste Lesung im Bundestag ist nach seinem Zeitplan vor dem Jahreswechsel vorgesehen, die abschließende Abstimmung soll Anfang 2027 folgen.

„Ich möchte, dass wir die Reformvorschläge der Rentenkommission so umsetzen, wie sie auf dem Tisch liegen“, sagt Merz. Zugleich räumt er ein, dass es auch für ihn Grenzen gebe.


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Widerstand gegen das Ende der Rente mit 63

Gegen die Streichung der abschlagsfreien Rente mit 63 regt sich allerdings nicht nur in Teilen der SPD Widerstand. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2026 positionierten sich drei CDU-Regierungschefs der Länder - Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, sein thüringischer Amtskollege Mario Voigt sowie Sven Schulze aus Sachsen-Anhalt - in einem gemeinsamen Papier gegen die Pläne. Sie argumentieren, wer 45 Jahre eingezahlt habe, habe genug.

Laut diesem Positionspapier greifen im Osten fast ein Drittel - genauer knapp 33 Prozent - der Beschäftigten auf die Frührente mit 63 oder 64 Jahren zurück, während im Westen rund 28 Prozent diesen Weg wählen. Eine behördliche Bestätigung dieser Zahlen gibt es bislang nicht. Die Angaben stammen allein aus dem Papier der drei Regierungschefs.

Aktueller Rechtsstand und Reformvorschlag im Vergleich

Die folgende Übersicht zeigt, was für die Rente mit 63 derzeit gilt und was die Alterssicherungskommission stattdessen vorschlägt.

RegelungAktueller RechtsstandVorschlag der Alterssicherungskommission
Abschlagsfreie Rente nach 45 BeitragsjahrenZugangsalter steigt stufenweise auf 65 Jahre (ab Jahrgang 1964 vollständig)Soll entfallen; Ersatz durch Schutzrente nur für gesundheitlich beeinträchtigte Versicherte
Vorzeitige Rente nach 35 BeitragsjahrenAb 63 Jahren möglich, Abschlag 0,3 Prozent pro vorgezogenem MonatAnhebung der Altersgrenze auf 64 Jahre, ab 2031 weiter steigend mit der Regelaltersgrenze
Nettoersatzquote (Zielgröße)Keine politisch festgelegte ZielmarkeMindestens 70 Prozent nach Steuern für Durchschnittsverdienende, höher für Geringverdienende
Quelle: Bundesregierung, BMAS

Was die Rente mit 63 für die Beratung bedeutet

Für die Beratungspraxis gelten die heutigen Regeln zur Rente mit 63 zunächst weiter. Beim Jahrgang 1961 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze nach 45 Beitragsjahren bei 64 Jahren und sechs Monaten, ab Jahrgang 1964 sind es volle 65 Jahre. Die vorzeitige Rente nach 35 Beitragsjahren bleibt ab 63 Jahren möglich, allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent pro vorgezogenem Monat.

Relevant ist der Ausgang des Streits dennoch. Jede Verschiebung der Altersgrenzen oder der Abschlagsregeln wirkt sich unmittelbar auf die Ruhestandsplanung langjährig Versicherter aus, ebenso auf die Beratung zu Riester, Rürup und betrieblicher Vorsorge sowie auf die Zielmarke von 70 Prozent. Weil der Widerstand nicht nur aus der SPD, sondern auch von CDU-Ministerpräsidenten kommt, gilt der endgültige Zeitplan der Reform bislang nicht als sicher.

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