Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat pauschale Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten für unzulässig erklärt (BVerwG 4 C 9.04). Damit bestätigten die Richter ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin und wiesen die Revision des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg zurück.
?Jetzt haben endlich auch Eigentümer in Sanierungsgebieten ein Stück mehr Rechtssicherheit?, kommentiert Jürgen Michael Schick, Vizepräsident und Sprecher des Berliner Immobilienverbands Deutschland (IVD) die Entscheidung. Der IVD habe bereits mehrfach kritisiert, dass Genehmigungen für Instandsetzungsmaßnahmen teilweise nur unter der Auflage vergeben werden, dass von der jeweiligen Kommune festgelegte Mietobergrenzen eingehalten werden. ?Es muss den Eigentümern möglich sein, die Miete innerhalb der zivilrechtlichen Grenzen anzupassen?, so Schick. Allein in Berlin gege es 22 Sanierungsgebiete mit mehr als 80.000 Wohnungen.