Schrottimmobilien: BGH entscheidet gegen Badenia

Ein aktuelles Urteil lässt geschädigte Kapitalanleger hoffen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Prozess zum Thema Schrottimmobilien gegen die Badenia Bausparkasse, Karlsruhe, entschieden. Damit müssen mehrere Verfahren neu aufgerollt werden.

justiziaDie BGH-Richter entschieden in acht Fällen zugunsten der Anleger, denen in den 90er-Jahren sogenannte Schrottimmobilien vermittelt wurden und verwiesen diese Verfahren zurück an die Vorinstanz (Az. XI ZR 220/08). Damit widersprachen sie vorherigen Urteilen, die zu dem Schluss gekommen waren, dass die Badenia ihre Aufklärungspflicht nicht vernachlässigt habe.

Die BGH-Richter urteilten, die Bausparkasse haben die Anleger arglistig getäuscht, indem sie nicht ausreichend über die Höhe der Vertriebsprovisionen informiert habe. Die betroffenen Kläger hatten die fraglichen Immobilien über Vermittlerfirmen gekauft, die Finanzierung erfolgte über Bausparverträge der Badenia. In den verwendeten Formularen war lediglich eine Provision von fünf Prozent ausgeweisen, tatsächlich sollen laut BGH mindestens 15 Prozent geflossen sein. Die Richter entschieden, der Badenia sei dies zuzurechnen, da sie mit den Vermittlern zusammengearbeitet habe. Daher hätten die Käufer Anspruch auf Rückabwicklung. (bk)

Foto: Shutterstock

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