Mit Beginn der Weihnachts- und Silvesterferien zieht es viele Wintersportler in die Berge. Neben Unterkunft und Skipass sollte dabei auch der Versicherungsschutz auf der Checkliste stehen. Denn Unfälle auf der Piste können nicht nur gesundheitliche, sondern auch erhebliche finanzielle Folgen haben. „Ob zu Hause oder auf der Piste: Berufsunfähigkeits- und Privathaftpflichtversicherungen bieten einen unverzichtbaren Schutz“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Geht die Reise ins Ausland, sei zudem eine Auslandsreisekrankenversicherung unerlässlich.
Schon eine kurze Unachtsamkeit kann beim Skifahren oder Snowboarden zu einem Zusammenstoß führen. Wer dabei andere verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt, haftet grundsätzlich für den entstandenen Schaden. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt in solchen Fällen die berechtigten Schadensersatzansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen ab. „Sie ist deshalb auch im Winterurlaub unverzichtbar“, betont Boss. In einigen Ländern, darunter Italien, ist der Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung beim Skifahren sogar verpflichtend. Wer ihn nicht vorlegen kann, riskiert ein Bußgeld.
Verbraucher sollten daher rechtzeitig prüfen, ob ihre Privathaftpflicht auch Schäden beim Wintersport im Ausland abdeckt, und sich im Zweifel eine schriftliche Bestätigung vom Versicherer ausstellen lassen. So lässt sich Ärger bei Kontrollen auf der Piste vermeiden.
Berufsunfähigkeit und Unfallschutz im Blick behalten
Neben Haftungsrisiken können schwere Stürze auch langfristige Folgen haben. Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigung zurück, kann das die Erwerbsfähigkeit erheblich einschränken. In solchen Fällen zahlen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen eine vereinbarte monatliche Rente und sichern den Lebensunterhalt ab. „Diese Absicherungen gehören daher auch abseits der Skipisten zu den wichtigsten Versicherungsverträgen“, sagt Boss.
Für Wintersportler kann darüber hinaus eine private Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie ist zwar nicht existenziell, deckt aber eine unfallbedingte Invalidität ab und kann zusätzliche Leistungen bieten. Dazu zählen im besten Fall auch die Kosten für Rettungs- und Bergungseinsätze. Diese können schnell hohe Summen erreichen und liegen nicht selten im fünfstelligen Bereich.
Auslandskrankenversicherung unverzichtbar
Wer seinen Skiurlaub im Ausland verbringt, sollte den Krankenversicherungsschutz besonders sorgfältig prüfen. Die gesetzliche Krankenversicherung greift nur in Ländern mit einem entsprechenden Sozialversicherungsabkommen und auch dann meist nur bis zur Höhe der dort üblichen Behandlungskosten. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland ist grundsätzlich nicht mitversichert.
Ohne private Auslandsreisekrankenversicherung tragen Betroffene dieses Kostenrisiko selbst. „Bei Auslandsreisen ist daher auch dieser Versicherungsschutz unverzichtbar“, sagt Boss. Das gilt nicht nur für gesetzlich Versicherte. Auch privat Versicherte profitieren von einer zusätzlichen Police, insbesondere wenn ihr bestehender Tarif keinen Rücktransport abdeckt.















