Standortfördergesetz verabschiedet – neue Regeln für Fonds

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Das Gesetz schafft unter anderem Klarheit in Bezug auf Infrastruktur-Investitionen der Fonds.

Der Bundesrat hat das StoFöG verabschiedet. Einschätzung von Hendrik Japp und Andreas Ebert, Steuerexperten bei Hansainvest, zu den steuerlichen und regulatorischen Klarstellungen des Gesetzes für Fondsinvestitionen – insbesondere für Immobilien-, Infrastruktur-, Private-Equity- und Private-Debt-Strukturen.

Mit der Verabschiedung des Standortfördergesetzes (StoFöG) hat der Gesetzgeber zentrale steuerliche und regulatorische Weichen für den Fondsstandort Deutschland gestellt. Ziel des Gesetzes ist es, Investitionen insbesondere in Immobilien, Private Equity, Private Debt, Infrastruktur und erneuerbare Energien zu erleichtern und bislang bestehende Rechtsunsicherheiten zu beseitigen.


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Im Mittelpunkt steht die Klarstellung, wann Investmentfonds als unternehmerisch tätig gelten. Bisher konnten bestimmte Engagements, etwa der Betrieb von Infrastruktur- oder Energieprojekten, dazu führen, dass Fonds ihren steuerlichen Status verlieren. Das StoFöG schafft hier Abhilfe: Langfristige Kreditvergaben sowie Beteiligungen an Infrastruktur- und Projektgesellschaften gelten nun ausdrücklich als zulässige Vermögensverwaltung und gefährden den Fondsstatus nicht mehr.

Gleichzeitig zieht der Gesetzgeber eine klare Grenze bei originär gewerblichen Tätigkeiten. Entsprechende inländische Einkünfte werden künftig auf Fondsebene der Körperschaftsteuer unterworfen. Damit sollen Wettbewerbsverzerrungen vermieden und Fonds steuerlich vergleichbar mit klassischen Unternehmen behandelt werden.

Auch für Fonds mehr Rechtssicherheit

Auch für Immobilienfonds bringt das neue Gesetz mehr Rechtssicherheit. Investitionen in erneuerbare Energien und Infrastrukturprojekte sind nun ausdrücklich zulässig, ohne negative steuerliche Folgen für den Fonds.

„Das Standortfördergesetz beseitigt zentrale Unsicherheiten bei der Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblicher Tätigkeit. Für viele Fondsstrukturen schafft das endlich die nötige steuerliche Planungssicherheit“, sagt Hendrik Japp, Tax Manager bei Hansainvest. „Gerade für Immobilien-, Infrastruktur- und Private-Debt-Fonds eröffnet das StoFöG sichere Handlungsspielräume“, ergänzt Andreas Ebert, Head of Tax bei Hansainvest.

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