Die Weihnachtsfeier zählt für viele Unternehmen zum festen Bestandteil des Jahres. Damit Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung und auf den direkten Wegen hin und zurück unfallversichert sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Entscheidend ist, dass die Feier offiziell vom Unternehmen organisiert oder zumindest ausdrücklich gebilligt wird. Eine spontane Zusammenkunft ohne Wissen der Unternehmensleitung reicht nicht aus.
Darüber hinaus muss eine Führungskraft oder eine von ihr benannte Vertretung anwesend sein. Nur dann gilt die Feier als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Zudem muss sie allen Beschäftigten offenstehen. Eine exklusive Einladung an einzelne Gruppen erfüllt diese Bedingung nicht, es sei denn, kleinere Einheiten eines großen Unternehmens feiern mit Zustimmung der Unternehmensleitung im eigenen Rahmen.
Voraussetzungen für den Unfallschutz auf der Weihnachtsfeier
Der Zweck der Feier spielt ebenfalls eine Rolle: Sie muss darauf ausgerichtet sein, den Zusammenhalt und das Betriebsklima zu stärken. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, besteht Versicherungsschutz während des offiziellen Programms und solange noch eine Mehrheit der Teilnehmenden anwesend ist. Auch der direkte Hin- und Rückweg ist abgesichert, sofern er ohne private Umwege erfolgt.
Wer jedoch im Anschluss noch privat weiterzieht, etwa auf den Weihnachtsmarkt oder in eine Bar, verlässt in der Regel den Schutzbereich der gesetzlichen Unfallversicherung. Entscheidend ist, dass der Weg ohne Unterbrechung zur oder von der offiziellen Veranstaltung führt.
Wo der gesetzliche Schutz endet
Es gibt klare Grenzen: Unfälle, die wesentlich auf Alkoholkonsum zurückzuführen sind, fallen nicht unter den gesetzlichen Versicherungsschutz. Gleiches gilt für externe Gäste. Familienangehörige, Partnerinnen und Partner sowie ehemalige Beschäftigte sind nicht versichert, selbst wenn sie eingeladen wurden.
Unternehmen sollten daher frühzeitig planen und die Rahmenbedingungen transparent kommunizieren. Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt, die Voraussetzungen und Ausnahmen klar anzusprechen, um Missverständnisse zu vermeiden. In einem Erklärvideo in der DGUV Tube werden alle Regelungen zu betrieblichen Feiern zusammengefasst.















