„Uralter Vorschlag“ – IVD lehnt Sozialabgaben auf Mieteinnahmen ab

Foto: IVD/Thomas Rafalzyk
Christian Oaths, IVD: "Vorhaben zum Scheitern verurteilt."

Die SPD prüft neue Wege zur Finanzierung von Gesundheits- und Pflegeversicherung. Auch Mieteinnahmen sollen herangezogen werden. Der Immobilienverband Deutschland sieht darin einen Bruch mit zentralen Prinzipien der Sozialversicherung und lehnt den Vorschlag erwartungsgemäß ab.

Die Überlegungen der SPD, künftig weitere Einkunftsarten zur Finanzierung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung heranzuziehen, stoßen beim Immobilienverband Deutschland IVD auf deutliche Kritik. Besonders die Einbeziehung von Mieteinnahmen lehnt der Verband ab. Sie widerspreche den Grundprinzipien einer beitragsfinanzierten Sozialversicherung.


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„Die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen beruhen auf dem Prinzip der Risikoäquivalenz: Beiträge stehen in Bezug zu Erwerbseinkommen und zum Lohnersatzrisiko bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit“, so IVD-Geschäftsführer Dr. Christian Osthus. „Mieteinnahmen sind jedoch Vermögenserträge. Sie haben mit dem versicherten Risiko nichts zu tun. Ihre Heranziehung ist nach dem Kernprinzip unseres Sozialversicherungssystems nicht vorgesehen.“

Nach Auffassung des Verbandes würde eine solche Ausweitung der Beitragsgrundlage einen grundlegenden Systembruch bedeuten. Beiträge verlören ihren Bezug zum versicherten Risiko und näherten sich in ihrer Wirkung einer zusätzlichen Steuer an.

Hoher Verwaltungsaufwand und geringe Praktikabilität

Neben grundsätzlichen Einwänden verweist der IVD im seiner Mitteilung auf erhebliche praktische Probleme. Mieteinnahmen seien unregelmäßig, von Leerständen geprägt und schwankten durch Instandhaltungs- und Reparaturkosten. Häufig ließen sie sich erst zeitlich verzögert abschließend ermitteln.

„Dies erschwert die Beitragsbemessung und würde zu erheblichem Verwaltungsaufwand sowie systematischen Über- oder Unterzahlungen führen“, betont Osthus. Aus Sicht des Verbandes stünde der zusätzliche bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum möglichen Ertrag.

Auch die bestehende Beitragsbemessungsgrenze wirft nach Ansicht des IVD ungelöste Fragen auf. Bleibt sie bestehen, würden Vermieter mit hohen Einnahmen unterhalb ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit belastet. Fällt sie weg, entstünde faktisch eine Sonderabgabe auf Vermietung.

Belastung der Altersvorsorge und ordnungspolitische Kritik

„Beides ist systematisch unsauber: Mit Beitragsbemessungsgrenze ungerecht und ineffektiv, ohne Beitragsbemessungsgrenze ein klarer Bruch mit der Logik beitragsfinanzierter Sozialversicherung“, warnt Osthus. Zudem sieht der Verband eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vermögensarten.

Immobilien seien standortgebunden und könnten nicht verlagert werden, während andere Kapitalanlagen mobil seien. Eine zusätzliche Belastung von Mieteinnahmen träfe daher gezielt Immobilieneigentümer. Viele private Vermieter nutzten Immobilien zudem zur Altersvorsorge.

„Diese Erträge für Gesundheits- und Pflegekosten heranzuziehen, bedeutet, private Altersvorsorge zweckwidrig zu belasten – obwohl sie sozialpolitisch eigentlich gestärkt werden soll“, so Osthus. Der IVD spricht sich daher klar gegen eine Einbeziehung von Mieteinnahmen oder anderen Vermögenserträgen in die Sozialversicherungsbeiträge aus.

„Uralter Vorschlag“

Der Verband kritisiert zudem, dass der Vorschlag seit Jahren immer wieder aufgegriffen werde, obwohl aus seiner Sicht gewichtige Argumente dagegen sprechen. „Das ist ärgerlich, weil damit den Menschen Sand in die Augen gestreut wird und das Bild des scheinbar privilegierten Vermieters gezeichnet wird, den man bisher nicht genug zur Kasse gebeten hat“, sagt Osthus. Mit „Uralter Vorschlag“ überschreibt der IVD den betreffenden Absatz seiner Mitteilung.

Zuletzt habe der ehemalige Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) den Ansatz im Januar 2025 erfolglos eingebracht. „Ein weiterer Grund, weshalb das Vorhaben zum Scheitern verurteilt ist, liegt darin, dass er nicht vom Koalitionsvertrag gedeckt ist“, so Osthus.

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