Verbraucherkreditrichtlinie: AfW warnt vor Ungleichbehandlung unabhängiger Vermittler

Frank Rottenbacher
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Frank Rottenbacher, AfW

Der Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie bringt mit dem neuen Paragraf 34k GewO klare Fortschritte für Vermittler. Doch Ausnahmen für Händler ohne Sachkundenachweis werfen Fragen auf.

Mit dem Entwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023/2225 will die Bundesregierung eine neue Grundlage für die Vermittlung von Verbraucherdarlehen schaffen. Der neu eingeführte Paragraf 34k Gewerbeordnung soll künftig die Regeln für Vermittler von Ratenkrediten festlegen.

Der Vermittlerverband AfW begrüßt grundsätzlich den Schritt zu mehr Einheitlichkeit in der Finanzvermittlung. Positiv hebt der Verband vor allem die vorgesehene Übergangsregelung hervor. Diese ermöglicht es Vermittlern, die seit Januar 2021 ununterbrochen tätig sind, ihre Arbeit ohne erneute Sachkundeprüfung bei der IHK fortzuführen. AfW-Vorstand Frank Rottenbacher betont: „Das ist ein wichtiges Signal für die Praxis und verhindert, dass erfahrene Vermittler wegen eines Engpasses bei der Prüfungsabnahme in ihrer Tätigkeit eingeschränkt werden.“

Zudem fordert der Verband, die im ursprünglichen Entwurf noch anerkannte Qualifikation „Immobiliardarlehensfachmann IHK“ wieder aufzunehmen. Diese Sachkundeprüfung nach Paragraf 34i GewO solle als ausreichend für die Tätigkeit nach Paragraf 34k gelten.


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Ein weiterer Unterschied zum ersten Referentenentwurf betrifft die geplante Weiterbildungspflicht. Dort war noch eine jährliche Fortbildung von fünf Stunden vorgesehen. Im aktuellen Regierungsentwurf fehlt nun die konkrete Angabe zur Dauer. Der AfW mahnt hier eine verbindliche Regelung an und fordert, dass die Pflicht nicht über die bereits kommunizierten fünf Stunden hinausgehen darf. Der Verband hofft, dass eine klare Vorgabe in der noch ausstehenden Rechtsverordnung aufgenommen wird. Für Vermittler sei Verlässlichkeit bei den Anforderungen entscheidend, um Planungssicherheit zu haben.

Besonders kritisch sieht der AfW die geplanten Ausnahmen für kleine und mittlere Unternehmen. Nach dem Entwurf benötigen etwa Autohäuser oder Möbelhäuser keine Erlaubnis, wenn sie Darlehen nur zur Finanzierung ihrer eigenen Produkte vermitteln.

Rottenbacher erklärt dazu: „Hier wird mit zweierlei Maß gemessen. Während unsere Mitglieder umfangreiche Sachkunde und Zulassung nachweisen müssen, dürfen andere Marktteilnehmer ohne jegliche Qualifikation weiterhin Verbraucherdarlehen vermitteln. Das untergräbt das Ziel eines einheitlichen Verbraucherschutzniveaus.“ Der Verband sieht darin sowohl einen Wettbewerbsnachteil für unabhängige Vermittler als auch ein Risiko für den Verbraucherschutz.

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