Bei ihren Sondierungsgesprächen in Berlin einigten sich Linke, Grüne und SPD auf einen ersten Zeitplan, um große Wohnungskonzerne zu vergesellschaften. Der Immobilienkonzern Vonovia reagiert deutlich. Die geplante Vergesellschaftung in Berlin sei verfassungswidrig, teilt das Unternehmen auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa-AFX mit. Sie würde einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten.
Vonovia hält den Plan für verfassungswidrig
„Das Sondierungsergebnis ändert nichts an unserer Haltung. Wir sind überzeugt, dass eine Vergesellschaftung in der vorgelegten und geplanten Art und Weise verfassungswidrig ist und einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde“, teilt das Unternehmen mit.
Um den Wohnungsmangel zu beheben, seien aus Sicht von Vonovia erhebliche private Investitionen nötig. Der Konzern betont, dass hierfür Planungssicherheit, rechtliche Klarheit sowie stabile Rahmenbedingungen für Investoren erforderlich seien.
Innerhalb der Berliner Bestände von Vonovia liegt die durchschnittliche Miete laut Unternehmensangaben bei 8,26 Euro pro Quadratmeter. Gleichzeitig baut der Konzern weiter: Aktuell befinden sich dort rund 1.000 Wohneinheiten im Bau.
Vergesellschaftung Berlin: Das sieht der Fahrplan vor
Die drei Parteien planen, private Wohnungsunternehmen, die in Berlin über mindestens 10.000 Wohnungen verfügen, gegen Entschädigungszahlung zu vergesellschaften. Jedes betroffene Unternehmen soll dabei jeweils 10.000 Wohnungen als Grundbestand behalten dürfen. Betroffen wären also nur die übrigen Wohnungen in ihrem Besitz.
| Eckpunkt | Angabe |
|---|---|
| Bestandsgrenze | ab 10.000 Wohnungen in Berlin |
| Betroffene Konzerne | fünf, darunter Vonovia |
| Betroffene Wohnungen | rund 160.000 |
| Entschädigungssumme (maximal) | 16 Milliarden Euro |
| Gesetzentwurf geplant | Mitte 2028 |
| Inkrafttreten | ein Jahr nach Beschluss, zuvor Prüfung durch Verfassungsgericht |
Fünf Wohnungskonzerne von der Vergesellschaftung betroffen
Wie Elif Eralp, Co-Fraktionsvorsitzende der Linken, mitteilt, träfe die Vergesellschaftung in Berlin fünf große Wohnungskonzerne, zu denen auch Vonovia zählt. Dadurch gingen insgesamt rund 160.000 Wohnungen zusätzlich in kommunales Eigentum über. Damit solle erreicht werden, dass die Mieten nicht weiter zunehmen, so Eralp.
Gesetz soll Mitte 2028 kommen, Klagen erwartet
Linke, Grüne und SPD wollen zur Vergesellschaftung in Berlin Mitte 2028 einen Gesetzentwurf vorlegen. Erst ein Jahr nach der Verabschiedung soll das Gesetz in Kraft treten. In dieser Zeit soll das Verfassungsgericht es prüfen. Mit Klagen gegen das Vorhaben rechnen die Beteiligten allerdings bereits jetzt.
Die Entschädigungssumme für die betroffenen Konzerne soll zudem auf 16 Milliarden Euro begrenzt werden. Eralp nennt die Summe einen „sehr realistischen Betrag“. Das wären 100.000 Euro pro Wohnung, wenn tatsächlich alle angestrebten 160.000 Einheiten in den Besitz der Stadt kommen. Zu Marktpreisen wären für diese Summe allenfalls winzige und/oder heruntergekommene Wohnungen zu bekommen.
Umsetzung hängt von Koalitionsverhandlungen ab
Ob es überhaupt zur Vergesellschaftung in Berlin kommt, hängt davon ab, ob Linke, Grüne und SPD tatsächlich eine gemeinsame Regierung bilden. Nach den erfolgreichen Sondierungsgesprächen müssen die drei Parteien nun intern entscheiden, ob sie in Koalitionsverhandlungen eintreten. (dpa/AFX)















