Vergesellschaftung Berlin: DIW-Studie sieht Wohnungsproblem ungelöst

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Waage balanciert einen Stapel Euro-Münzen gegen einen einzelnen Hausschlüssel vor dunklem Hintergrund.
KI-generiertes Bild (OpenAI)
Niedrige Entschädigung, niedrige Mieten und ein unbelasteter Haushalt – laut DIW nicht gleichzeitig zu haben (KI-Symbolbild).

Nach dem Linken-Wahlsieg in Berlin ist die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne erneut Thema. Eine DIW-Studie zeigt: Das Vorhaben schafft keine neue Wohnung, könnte aber den Landeshaushalt mit Milliardensummen belasten. Was Entschädigung und Mietniveau damit zu tun haben.

Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin gewinnt ein altbekanntes Streitthema neue Dringlichkeit: die Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Bereits die Berlin-Wahl setzte die Vonovia-Aktie unter Druck und zeigte, wie stark Investoren auf politische Signale reagieren. Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) dämpft die Erwartungen der Partei jedoch deutlich. Demnach würde die Vergesellschaftung in Berlin die Wohnungsnot in der Hauptstadt nicht lindern, könnte zugleich aber den Landeshaushalt erheblich belasten.

Entschädigung als Knackpunkt der Vergesellschaftung in Berlin

Der zentrale Streitpunkt liegt laut DIW bei der Höhe der Entschädigung. Dieses Geld müsste das Land den betroffenen Konzernen für die Übernahme ihrer Bestände zahlen. Je nach Berechnungsgrundlage reichen die Schätzungen von acht bis 36 Milliarden Euro. Betroffen wären bis zu 240.000 Wohneinheiten – eine Dimension, die zeigt, wie tief der Eingriff in den Berliner Wohnungsmarkt reichen würde.

Für Immobilienvermittler und institutionelle Bestandshalter bleibt deshalb vor allem die Rechtsunsicherheit relevant. Solange die Entschädigungsfrage ungeklärt ist, lässt sich kaum abschätzen, welche Folgen eine Vergesellschaftung in Berlin finanziell und juristisch hätte. Auch bei anderen Vorhaben der Linken, etwa einem bundesweiten Mietendeckel, zeigt sich diese Unsicherheit deutlich: Ein Gutachten hält den bundesweiten Mietendeckel der Linken für verfassungsgemäß, was die politische Debatte weiter befeuern dürfte.

Niedrige Mieten, niedrige Entschädigung, geschonter Haushalt – nicht alles zugleich

Die Studienautoren bringen das Dilemma auf den Punkt: „Niedrige Entschädigung, niedrige Mieten und ein unbelasteter Haushalt lassen sich nicht gleichzeitig erreichen.“ Fällt die Entschädigung sehr niedrig aus, steigt allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass das Bundesverfassungsgericht das Vorhaben kippt.

Entschädigt das Land die Konzerne hingegen hoch, entsteht ein Finanzierungsproblem. Die dafür nötigen Kredite ließen sich dann nur durch zusätzliche Zuschüsse aus dem Landeshaushalt finanzieren.


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Wie teuer die Zuschüsse für Berlin werden könnten

Wie hoch dieser Zuschussbedarf ausfällt, hängt direkt von der vereinbarten Miethöhe ab. Laut Studie trägt sich bei einem Mietniveau von acht Euro pro Quadratmeter nur eine Entschädigung bis 13,5 Milliarden Euro selbst.

EntschädigungssummeFinanzielle Folge für den Landeshaushalt
Bis 13,5 Milliarden EuroFinanziert sich bei acht Euro Miete pro Quadratmeter weitgehend selbst
Darüber hinausZusätzliche Zuschüsse aus dem Landeshaushalt nötig
Bis zu 36 Milliarden Euro (laut einzelnen Berechnungen)Deutlich höherer, dauerhafter Zuschussbedarf denkbar

Das DIW zieht daraus eine klare Konsequenz: Bei höheren Entschädigungssummen muss das Land demnach zuzahlen. Je nach vereinbarter Miethöhe könnten so schnell Hunderte Millionen Euro jährlich aus dem Haushalt fließen.

Sinkende Mieten würden die Zuschüsse weiter erhöhen

Acht Euro pro Quadratmeter entsprechen laut DIW dem aktuellen Durchschnittsmietniveau in den betroffenen Wohnungen. Genau dieses Niveau will die Linke nach einer Vergesellschaftung in Berlin jedoch deutlich senken. Je niedriger die Miete ausfällt, desto höher wären umgekehrt die Zuschüsse, die das Land zur Finanzierung der Kredite aufbringen müsste.

Keine neue Wohnung, dafür weniger Neubau

Besonders deutlich fällt das Urteil der Studienautoren beim eigentlichen Ziel der Maßnahme aus, mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Nicht eine zusätzliche Wohnung entsteht durch die Vergesellschaftung.“ Gleichzeitig dürfte der Wohnungsneubau in Berlin eher sinken als steigen. Diese Entwicklung würde den ohnehin akuten Wohnungsmangel weiter verschärfen, wie auch die Studie „1,35 Millionen Wohnungen fehlen: Studie warnt vor Folgen für Wirtschaft und Wachstum“ verdeutlicht.

Der Grund: Private Unternehmen errichten rund 40 Prozent aller neuen Wohnungen in der Stadt. Fallen sie durch eine Vergesellschaftung aus oder verlangen höhere Renditen, fehlt dieser Anteil am Markt. Zugleich würde die Integration der übernommenen Bestände öffentliche Kapazitäten binden, sodass kaum Ressourcen für zusätzlichen Neubau blieben.

DIW schlägt Alternativen zur Vergesellschaftung in Berlin vor

Statt Konzerne zu übernehmen, empfiehlt das DIW andere Wege, um das Angebot auf dem Wohnungsmarkt zu vergrößern. Dazu zählt die Umwandlung leerstehender Büroflächen in Wohnraum. Ebenso schlagen die Autoren einfachere Standards im Wohnungsbau vor, um Bauprojekte schneller und günstiger umzusetzen.

Als dritten Ansatz nennt die Studie die Bebauung bereits ausgewiesener, aber bislang unbebauter Flächen. Diese Grundstücke stünden grundsätzlich zur Verfügung, würden bislang jedoch nicht für den Wohnungsbau genutzt. (auf Basis dpa-AFX)

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