Verwirrung um Rentenbescheide: „Berechnung korrekt“

Rentenbescheid
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Es geht um die pauschale Nachzahlung der bereits seit Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge.

Die Deutsche Rentenversicherung hat Berichte über millionenfach falsch berechnete Pflegebeiträge für Rentner zurückgewiesen. Die Berechnung sei korrekt und entspreche den Vorgaben der entsprechenden Verordnung, sagte eine Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur.

Die „Bild“-Zeitung hatte berichtet, dass Beiträge nicht richtig berechnet worden und 22 Millionen Rentenbescheide deshalb falsch seien. Doch sagte die Sprecherin der Rentenversicherung: „Es liegt kein Rechenfehler vor. Die 22 Millionen Bescheide sind korrekt.“


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Es geht bei den Rentnerinnen und Rentnern um die pauschale Nachzahlung der bereits seit Jahresbeginn erhöhten Pflegebeiträge. Zum 1. Januar stieg der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte von 3,4 auf 3,6 Prozent.

Der Beschluss im Dezember 2024 sei für die Rentenversicherung nicht kurzfristig umsetzbar gewesen, sagte die Sprecherin. Deshalb habe die Regierung in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 eine Pauschallösung vorgesehen.

Differenz rückwirkend erhoben

Für Rentnerinnen und Rentner sollten die erhöhten Beiträge aus dem ersten halben Jahr rückwirkend im Juli nach der Rentenerhöhung mit einem einmalig um 1,2 Punkte auf 4,8 Prozent erhöhten Satz beglichen werden. Ab August gelten auch für sie wieder 3,6 Prozent Beitragssatz.

Kritik wurde – unter anderem von der Linken – schon im Juni daran geübt, dass der einmalig erhöhte Satz auf die mit der Rentenerhöhung um 3,74 Prozent angehobenen Zahlbeträge angewendet wird – obwohl die Pflegebeiträge im ersten Halbjahr auf niedrigere Renten fällig geworden wären.

Differenz vergleichsweise klein

Das bedeutet laut „Bild“ für eine Rente von 2.547,80 Euro eine Differenz von 1,10 Euro. Die Zeitung kritisierte jedoch: „Der Staat hat seine Rentendaten nicht im Griff.“

Die Sprecherin der Rentenversicherung hielt dagegen: „Die Deutsche Rentenversicherung hat die Bescheide genau so berechnet, wie sie in der Pflege-Beitragssatz-Anpassungsverordnung 2025 vorgesehen ist, nämlich auf Grundlage der erhöhten Rentenzahlbeträge im Juli.“

In der Verordnung vom 30. Dezember 2024 heißt es, dass die „Monate Januar bis Juni 2025 in der Weise abgegolten werden, dass der Beitrag im Monat Juli 2025 einmalig 4,8 Prozent der im Juli 2025 beitragspflichtigen Rente des Rentenbeziehers beziehungsweise der Rentenbezieherin beträgt“. (dpa-AFX)

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