Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert von der Bundesregierung, endlich die im Koalitionsvertrag zugesagte Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene Verträge einzuführen. Immer wieder berichten Verbraucherzentralen von Fällen, in denen Menschen in langfristigen Verträgen landen, die sie gar nicht oder nicht in der vorliegenden Form abschließen wollten. Betroffen sind häufig ältere Personen, die sich am Telefon überrumpelt fühlen und später mit finanziellen Belastungen konfrontiert sind.
„Ob Internet- und Mobilfunkverträge, Zeitschriftenabos oder Verträge im Energiebereich: Die Liste der Beschwerden über am Telefon untergeschobene Verträge ist lang. Die Bundesregierung muss Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor am Telefon untergeschobenen Verträgen schützen. Niemand sollte nach einem Telefonat in einem langfristigen Vertrag feststecken, den er oder sie so nicht abschließen wollte. Künftig muss gelten: Wer nach einem Telefonat nichts bestätigt hat, muss auch nichts bezahlen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Aus Sicht des Verbands ist klar: Ein Vertrag sollte erst dann wirksam sein, wenn er nach dem Gespräch in Textform bestätigt wurde.
Gesetzesinitiative schafft Chance für klare Regeln
Mit dem aktuellen Gesetzentwurf zur Änderung des Verbrauchervertrags- und des Versicherungsvertragsrechts sowie des Behandlungsvertragsrechts sieht der Verband eine geeignete Möglichkeit, die allgemeine Bestätigungspflicht umzusetzen. Die Bestätigung soll sektorübergreifend gelten und per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen können. Wichtig sei laut Verband, dass die Bestätigung erst nach dem Telefonat und mit zeitlichem Abstand möglich ist, damit die Gesprächssituation nicht genutzt wird, um Druck aufzubauen.
„Gerade ältere Menschen beklagen, dass sie sich regelrecht überrumpelt fühlen. Angehörige schildern in den Verbraucherzentralen die dramatischen finanziellen Auswirkungen der telefonisch zustande gekommenen Verträge. Wir brauchen hier schärfere Regeln“, so Pop. Der Verband betont, dass nur eine zeitlich getrennte Bestätigung eine informierte Entscheidung ermögliche.
Schwachstellen bestehender Schutzmaßnahmen
Bereits heute existieren in einzelnen Branchen Schutzmechanismen. Im Energiebereich gilt ein Textformerfordernis, in der Telekommunikation müssen Verbraucherinnen und Verbraucher vorab eine Vertragszusammenfassung bestätigen. Doch aus Sicht der Verbraucherzentralen reichen diese sektoralen Regelungen nicht aus. Häufig würden sie umgangen, indem Kunden gedrängt werden, noch während des Telefonats auf Bestätigungslinks zu klicken, deren Inhalt sie kaum prüfen können.
In der Praxis führt dieses Vorgehen dazu, dass die eigentlich beabsichtigte Schutzwirkung verpufft. Aus Sicht der Verbraucherschützer braucht es daher eine umfassendere Lösung, die für alle langfristigen telefonischen Verträge gilt und Umgehungsstrategien verhindert. Die Bundesregierung müsse diese bestehenden Schwachstellen schließen und klare, einheitliche Regeln schaffen.
Eine allgemeine Bestätigungslösung bewertet der Verband als zentralen Schritt, um Verbraucher verlässlich vor ungewollten telefonischen Vertragsabschlüssen zu schützen.
















