Winterdienst auf der Straße: Warum Überholen schnell teuer werden kann

Winterdienst
Foto: Smarterpix/Kassandra2
Wer sich entscheidet, an einem Räumfahrzeug vorbeizufahren, tut dies auf eigenes Risiko.

Bei Schnee, Matsch und Glatteis sind Räumfahrzeuge oft ununterbrochen unterwegs. Zwar dürfen sie grundsätzlich überholt werden, doch das Risiko ist hoch.

Räumfahrzeuge sind im Winterdienst unverzichtbar und genießen im Straßenverkehr besondere Rechte. Roland Richter, Verkehrsexperte bei der R+V Versicherung, betont: „Arbeitsfahrzeuge mit rot-weißen Warnmarkierungen dürfen auf jeder Straßenseite und in alle Richtungen fahren. Auch Anhalten ist für sie überall erlaubt.“ Autofahrer sollten deshalb stets mit unvorhersehbaren Fahrmanövern rechnen.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn sich andere Verkehrsteilnehmer in unmittelbarer Nähe der großen Fahrzeuge bewegen. Der Winterdienst arbeitet häufig unter schwierigen Bedingungen, die auch für den übrigen Verkehr ein erhöhtes Gefahrenpotenzial mit sich bringen. Abstand zu halten, ist daher eine der wichtigsten Regeln.

Grundsätzlich ist es erlaubt, langsam fahrende Räumfahrzeuge zu überholen. Dennoch rät der Verkehrsexperte zur Zurückhaltung. „Trifft das Streugut ein anderes Fahrzeug, ist der Winterdienst in der Regel nicht in der Pflicht“, stellt Richter klar. Wer sich entscheidet, an einem Räumfahrzeug vorbeizufahren, tut dies auf eigenes Risiko.


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Auch bei entgegenkommenden Räumfahrzeugen gilt: möglichst weit rechts fahren und ausreichend Abstand halten. Schneepflug und Streugerät können Schnee, Eis oder Split aufwirbeln, was die Kontrolle über das eigene Fahrzeug erschwert.

Hinzu kommt der Zustand der Fahrbahn vor dem Räumfahrzeug. Dort ist sie häufig noch nicht geräumt oder gestreut. „Der plötzliche Wechsel des Untergrunds macht ein Überholmanöver besonders gefährlich“, warnt Richter. Besonders auf schmalen Straßen kann dies schnell zu kritischen Situationen führen.

Auf Autobahnen sind Räumfahrzeuge oft in versetzter Formation unterwegs, um mehrere Spuren gleichzeitig zu räumen. Rechtsüberholen ist dabei bis auf wenige Ausnahmen verboten. Selbst beim regelgerechten Überholen bleibt das Haftungsrisiko bestehen.

Kommt es während eines Überholmanövers zu einem Unfall, haftet in der Regel derjenige, der überholt hat. Das gilt auch bei einem Zusammenstoß mit einem Räumfahrzeug. Für Autofahrer bedeutet das: Geduld und Vorsicht sind im Winterverkehr oft die bessere Wahl. Wer hinter dem Winterdienst bleibt, fährt zwar langsamer, reduziert aber deutlich das Risiko von Unfällen und möglichen Haftungsfolgen.

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