Neuschnee, Sturmböen und Blitzeis belasten derzeit zahlreiche Regionen in Deutschland. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft kann sich die Wetterlage kurzfristig weiter verschärfen. Durch starken Wind und sehr kalte Temperaturen fällt überwiegend Pulverschnee, der leicht verweht wird. Bereits bei erwarteten zehn Zentimetern Neuschnee können sich örtlich Schneeverwehungen von 50 bis 100 Zentimetern bilden.
Diese Kombination erhöht das Risiko von Unfällen sowie von Schäden an Gebäuden und Betrieben deutlich. „Viele unterschätzen, wie schnell Schnee und Eis zur Gefahr für Menschen und Eigentum werden können. Gerade jetzt ist wichtig zu wissen, was die eigene Versicherung leistet“, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen.
Haftung bei Schnee und Glätte
Bei winterlichen Straßen- und Gehwegverhältnissen gilt eine gesetzliche Räum- und Streupflicht. Diese liegt grundsätzlich bei den Eigentümern, kann jedoch auf Mieter oder externe Winterdienste übertragen werden. Kommt es zu einem Personenschaden, greift je nach Nutzung des Objekts unterschiedlicher Versicherungsschutz.
Bei selbst genutztem Wohneigentum übernimmt in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung die Regulierung. Bei vermieteten Immobilien ist hingegen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zuständig. Entscheidend ist, ob die Räum- und Streupflicht ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Versicherungsschutz bei Sachschäden
Auch bei Sachschäden kommt es auf die richtige Zuordnung an. Schäden an Gebäudeteilen, dazu zählen auch fest installierte Wärmepumpen, sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert, sofern die jeweilige Gefahr mitversichert ist. Nicht jeder wetterbedingte Schaden ist jedoch automatisch eingeschlossen.
„Nicht jeder Schaden ist automatisch versichert. Schneedruck beispielsweise zählt zu den Elementarschäden und ist nur mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung abgedeckt. Über 40 Prozent der Wohngebäude haben diese nicht“, warnt Asmussen. Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihr Versicherungsschutz winterliche Risiken einschließt.
Schneelast als Risiko für Dächer
Anhaltende Schneefälle können die Tragfähigkeit von Dächern erheblich beeinträchtigen. Das Gewicht der Schneemassen erhöht die Gefahr von Dachschäden, Einstürzen oder herabfallenden Dachlawinen. Besonders bei älteren Gebäuden kann dies zu ernsten Sicherheitsrisiken führen.
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe empfiehlt, die Dachkonstruktion regelmäßig auf ihre Belastbarkeit zu prüfen. Maßgeblich ist dabei nicht allein die Höhe der Schneedecke, sondern vor allem deren Gewicht, das je nach Schneeart stark variieren kann.
Vorsorge für Eigentümer gewinnt an Bedeutung
Zur Risikominimierung raten Experten zu regelmäßiger Kontrolle von Dächern, Dachrinnen und Entwässerungssystemen, damit sich keine gefährlichen Schneelasten oder Eisbarrieren bilden. Größere Schneemengen sollten frühzeitig entfernt werden, wobei die eigene Sicherheit stets zu beachten ist. Gefährdete Bereiche unter Dachkanten sollten abgesichert werden, um Personen vor herabfallendem Schnee oder Eis zu schützen. Bei Unsicherheiten über die Tragfähigkeit empfiehlt sich die Einschaltung von Fachleuten wie Statikern oder Dachdeckern.
Der GDV weist darauf hin, dass Schäden durch Extremwetterereignisse langfristig weiter zunehmen werden. Neben Starkregen, Überschwemmungen, Sturm und Hagel zählen dazu auch winterliche Gefahren wie Schnee, Eis und Frost. Regelmäßige Gebäudekontrollen und vorbeugende Maßnahmen tragen dazu bei, Schäden zu vermeiden und Risiken zu begrenzen.











