Wohngebäudeschäden: Wann Versicherer Eigenleistungen anerkennen

Bianca Boss
Foto: Achenbach/BdV
Bianca Boss: "Durch schriftliche Absprache und die sorgfältige Dokumentation lassen sich Konflikte im Nachhinein vermeiden."

Wenn nach einem Gebäudeschaden Handwerker schwer zu bekommen sind, führen viele Eigentümer kleinere Reparaturen selbst aus. Doch nicht jede Eigenleistung wird von der Wohngebäudeversicherung akzeptiert. Worauf es bei Stundensatz, Qualität und Dokumentation ankommt.

mmer mehr Eigentümer übernehmen kleinere Reparaturen selbst, wenn nach einem Schaden an Haus oder Wohnung lange Wartezeiten auf Handwerksbetriebe drohen. Nach Angaben des Bund der Versicherten (BdV) dürfen sie diesen Aufwand grundsätzlich der Wohngebäudeversicherung in Rechnung stellen. Üblich sei ein Stundensatz ab zehn Euro. Gerichte haben in Einzelfällen auch zwölf bis 15 Euro anerkannt. Die tatsächliche Höhe hängt davon ab, wie anspruchsvoll die Tätigkeit ist und ob sie fachgerecht ausgeführt wurde.

Anerkennung durch den Versicherer

Versicherer akzeptieren höhere Stundensätze nur, wenn die Qualität der Arbeit stimmt. Das gilt insbesondere bei handwerklich anspruchsvollen Tätigkeiten oder wenn Versicherte eine entsprechende berufliche Qualifikation nachweisen können. „Eigenleistungen dürfen nicht beliebig hoch angesetzt werden. Nur wenn die Qualität stimmt, wird die Versicherung die Kosten in voller Höhe erstatten“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Damit die Abrechnung nicht zu Streit führt, sollte vor Beginn der Reparatur feststehen, welcher Stundensatz anerkannt wird. Entscheidend ist eine schriftliche Vereinbarung, die auch für spätere Rückfragen Klarheit schafft.

Bedeutung der Dokumentation

Neben der Absprache mit dem Versicherer spielt die Dokumentation eine wesentliche Rolle. Eigentümer sollten Art, Dauer und Umfang der ausgeführten Arbeiten nachvollziehbar festhalten. Fotos können ergänzend helfen, die Notwendigkeit und den Umfang der Maßnahmen zu belegen. „Durch die schriftliche Absprache und die sorgfältige Dokumentation lassen sich Konflikte im Nachhinein vermeiden“, rät Boss.

Klare Absprachen verhindern Konflikte

Der BdV weist darauf hin, dass eine frühe Kommunikation mit dem Versicherer spätere Auseinandersetzungen verhindert. Da Reparaturen oft zeitnah erfolgen müssen, empfiehlt sich ein schneller Austausch über die geplanten Schritte. Dies erleichtert sowohl die Regulierung als auch die Einschätzung der angemessenen Vergütung für die Eigenleistung.

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