Mit Urteil vom 27. März 2026 hat der Bundesgerichtshof die bisherige Praxis zur Vergabe von Erhaltungsmaßnahmen in Wohnungseigentümergemeinschaften neu justiert. Nach der Entscheidung sind Gemeinschaften nicht grundsätzlich verpflichtet, vor einer Beauftragung mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Maßgeblich ist vielmehr, ob den Eigentümern im konkreten Fall eine ausreichende und sachgerechte Grundlage für ihre Entscheidung vorliegt. Darauf weist der Immobilienverband Deutschland IVD hin.
Damit wendet sich das Gericht gegen eine in der Praxis verbreitete Linie, nach der Beschlüsse allein wegen fehlender Vergleichsangebote für ungültig erklärt wurden. Das Urteil mit dem Aktenzeichen V ZR 7/25 stärkt damit den Einzelfallansatz im Wohnungseigentumsrecht.
Der IVD begrüßt die Entscheidung. „Dieses Urteil bringt die dringend benötigte Klarstellung für die Verwaltungspraxis. Es stärkt die Handlungssicherheit von Verwaltern und trägt den realen Anforderungen im Alltag deutlich besser Rechnung als starre formale Vorgaben“, so Annett Engel-Lindner, Syndikusanwältin beim IVD.
Was für die Vergabe künftig entscheidend ist
Nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs kommt es vor allem darauf an, ob die vorliegenden Informationen aus Sicht eines vernünftig und wirtschaftlich denkenden Eigentümers ausreichen. Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere Art und Umfang der Maßnahme, ihre Dringlichkeit, vorhandene Marktkenntnisse sowie die Wirtschaftlichkeit und Eignung eines Angebots.
Eine pauschale Pflicht zur Einholung von drei Vergleichsangeboten besteht damit nicht mehr. Für Immobilienverwalter eröffnet das Urteil mehr Spielraum, etwa bei kleineren Maßnahmen oder wenn mit bewährten Dienstleistern gearbeitet wird. Zugleich bleibt die Pflicht bestehen, Angebote fachlich zu prüfen und eine wirtschaftlich tragfähige Vergabe sicherzustellen.
Praktisch relevant ist die Entscheidung auch wegen der angespannten Lage am Markt. Viele Handwerksbetriebe sind stark ausgelastet, Anfragen bleiben unbeantwortet oder scheitern an fehlenden Kapazitäten. Vor allem bei dringenden Maßnahmen kann die Suche nach mehreren Angeboten zu erheblichen Verzögerungen führen.
Urteil reagiert auf die Lage im Markt
Nach Einschätzung des IVD trägt das Urteil diesen Rahmenbedingungen Rechnung. Es schafft mehr Flexibilität, ohne die Anforderungen an eine sorgfältige Vorbereitung von Beschlüssen aufzugeben. Gerade in Fällen, in denen schnelles Handeln erforderlich ist, dürfte das die Arbeit von Verwaltern erleichtern.
Der Verband empfiehlt dennoch, Beschlüsse weiterhin strukturiert und transparent vorzubereiten. Vergleichsangebote sollten vor allem bei größeren oder wirtschaftlich besonders bedeutenden Maßnahmen möglichst eingeholt werden. Ebenso wichtig bleiben die Dokumentation der Entscheidungsgrundlagen und eine nachvollziehbare Information der Eigentümer, um Anfechtungsrisiken zu senken.
Auch qualitative Kriterien dürfen nach Ansicht des IVD stärker in den Blick rücken. Dazu zählen etwa Zuverlässigkeit, Fachkunde und Erfahrungen mit bereits bekannten Dienstleistern. „Für Verwalter bedeutet das: mehr Spielraum, aber auch weiterhin die Pflicht zu sorgfältigem, transparentem und wirtschaftlich verantwortlichem Handeln“, so Engel-Lindner.













