Der „Zukunftspakt Pflege“ soll die Pflegeversicherung in Deutschland langfristig stabilisieren. Doch die vom Bundesgesundheitsministerium vorgestellten Zwischenergebnisse stoßen beim Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) auf deutliche Kritik. PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther sieht das zentrale Ziel einer nachhaltigen Finanzierung in Gefahr.
„Es ist richtig, dass Bundesgesundheitsministerin Nina Warken sich zum Ziel gesetzt hat, die Soziale Pflegeversicherung mit einer umfassenden Reform nachhaltig aufzustellen“, so Reuther. „Die Reformkommission droht jedoch, das Ziel der langfristigen Finanzierung der Pflegeversicherung zu verfehlen.“ Die bisherigen Ansätze seien nicht ausreichend, um die Pflegeversicherung generationengerecht und dauerhaft tragfähig zu gestalten.
Kritik an neuen Ausgabenkonzepten
Reuther bemängelt, dass die Arbeitsgruppe den Schwerpunkt zu stark auf neue Leistungsmodelle lege, statt auf eine stabile Finanzierungsstruktur. „Anstatt den Fokus auf eine Finanzreform zu richten, die Beitrags- und Steuerzahler vor Überlastung schützt, präsentiert die Kommission Konzepte, die zu Mehrausgaben führen und nicht finanzierbar sind.“
Besonders kritisch sieht der PKV-Verband die vorgeschlagene regelmäßige Dynamisierung der Pflegeleistungen im Umlageverfahren sowie die Einführung eines sogenannten Pflegedeckels im Rahmen eines Sockel-Spitze-Tauschs. „Bereits heute zeigt sich, dass die Belastungen für die junge Generation und den Wirtschaftsstandort Deutschland nicht mehr tragbar sind“, warnt Reuther.
Mehr Eigenverantwortung und Kapitaldeckung gefordert
Nach Ansicht des PKV-Verbands kann eine dauerhaft sichere Finanzierung des Pflegerisikos im demografischen Wandel nur über mehr Eigenverantwortung und eine stärkere Kapitaldeckung erreicht werden. Reuther betont: „Eine dauerhaft sichere und tragfähige Finanzierung des Pflegerisikos ist im demografischen Wandel nur durch mehr Eigenverantwortung und Kapitaldeckung möglich.“
Die vorgeschlagene Weiterentwicklung des Pflegevorsorgefonds lehnt er dagegen ab. Rücklagen in staatlicher Obhut seien in der Vergangenheit wiederholt zweckentfremdet worden, um kurzfristige Haushaltslöcher zu stopfen. „Eine kapitalgedeckte Absicherung des Pflegerisikos muss vor staatlichem Zugriff geschützt werden. Das kann nur in einem privaten Rechtsrahmen gelingen“, so Reuther. Das richtige Instrument dafür seien private Zusatzversicherungen.













