Im Herbst 2023 verursachte ein schweres Ostseehochwasser erhebliche Schäden entlang der Küsten Norddeutschlands. Häuser, Straßen und Campingplätze standen unter Wasser, zahlreiche Bewohnerinnen und Bewohner verloren ihr Hab und Gut. Besonders bitter: Viele von ihnen hatten eine Elementarversicherung abgeschlossen – und erhielten trotzdem keine Entschädigung.
Gemeinsam mit den Verbraucherzentralen aus Norddeutschland prüft der Bund der Versicherten (BdV) nun eine Klage, um die Ansprüche der Geschädigten durchzusetzen. „Es kann nicht angehen, dass Versicherte, die sogar noch auf einen Zusatzschutz gegen Naturgefahren vertraut haben, leer ausgehen, wenn dann tatsächlich das Wasser im Haus steht“, sagt BdV-Vorstand Stephen Rehmke. „Wir haben erhebliche Zweifel, dass sich die Versicherer in allen Fällen rechtmäßig auf das Kleingedruckte berufen können.“
Streit um Sturmflut-Klauseln
Viele Versicherer berufen sich auf Klauseln, nach denen „Schäden durch Sturmflut“ vom Versicherungsschutz ausgeschlossen seien – auch bei Gebäuden, die mehrere Dutzend Kilometer von der Küste entfernt liegen. Der BdV hält diese Praxis für rechtlich fragwürdig. Bereits in früheren Urteilen hätten Gerichte klargestellt, dass der Begriff „Sturmflut“ nicht beliebig ausgelegt werden darf.
Während die norddeutschen Bundesländer an besseren Hochwasserschutzkonzepten und Aufklärungskampagnen arbeiten, bleibt die finanzielle Absicherung bislang unzureichend. In neueren Vertragsbedingungen schließen einige Versicherer laut BdV-Angaben inzwischen sogar explizit Schäden durch Überschwemmungen von Nord- oder Ostsee – teils auch der Elbe – aus.
Forderung nach politischem Eingreifen
„Die Situation zeigt, dass Versicherer sich vor echten Risiken gerne drücken. Wir brauchen zügig eine politische Lösung, bei der der Staat konkrete Vorgaben für eine faire und solidarische Absicherung macht“, betont Rehmke. Der BdV fordert deshalb, dass die Bundesregierung verbindliche Regeln für den Elementarschutz schafft, damit Versicherte im Schadensfall tatsächlich auf Unterstützung zählen können.
Der Verbraucherschutzverein ruft Betroffene des Ostseehochwassers von 2023 dazu auf, ihre Fälle prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgt kostenlos und unverbindlich. Für eine geplante Musterfeststellungsklage werden mindestens 50 vergleichbare Fälle benötigt. Unterstützerinnen und Unterstützer können zudem mit zweckgebundenen Spenden dazu beitragen, die Prozesskosten zu decken.