BaFin bleibt bei Reithinger hart

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat amDonnerstag für die Privatbank Reithinger GmbH & Co. KG, Singen, denEntschädigungsfall festgestellt. Damit liegen die gesetzlichenVoraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtungdeutscher Banken GmbH (EdB), Berlin, die Anleger entschädigen kann.Bevor die EdB jedoch das Geld an die Kunden auszahlen kann, muss sie die Namender Einleger feststellen und ermitteln, wie hoch deren Forderungen sind.Sie wird zu diesem Zweck unaufgefordert an die Einleger herantreten.Wie lange das Entschädigungs-verfahren bei der EdB dauern wird, ist derzeit noch nicht absehbar.Die Bonner Behörde hatte am 2. August 2006 hatte über die Privatbank Reithinger einMoratorium verhängt und ihr die Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften entzogen (cash-online berichtete).

Die Finanzaufsicht musste aus zwei Gründen den Entschädigungsfall feststellen:Zum einen dauerte das Moratorium, das sie über die PrivatbankReithinger verhängt hatte, länger als sechs Wochen. Zum anderen wardas Institut nicht mehr in der Lage, sämtliche Einlagen zurückzuzahlen.Die Geschäftsleitung der Bank hatte der Aufsicht die Überschuldung desInstituts selbst angezeigt. Darum hat die BaFin am Donnerstag beimAmtsgericht Konstanz die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dasVermögen des Bankhauses beantragt.

Der Eigentümer der Bank Klaus Thannhuber hatte gestern über seinen Rechtsanwalt Dr. Michael Scheele angekündigt, im Laufe des heutigen Tages im Rahmen einer Pressemitteilung zu den Vorgängen Stellung zu nehmen. Der Jurist erklärte darüber hinaus gegenüber cash-online, dass es bereits einen Interessenten für die Bank gebe, der allerdings noch nicht durch die BaFin akzeptiert worden sei.

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