Urteil: Kein Mitverschulden des Anlegers

Das Thüringer Oberlandesgericht (OLG) verurteilte eine Bank wegen Falschberatung zur Zahlung von Schadensersatz. Der Fall: Eine 60-jährige mit geringen Rentenansprüchen investierte aufgrund der Empfehlung einer Bank einen größeren Betrag aus einer Lebensversicherung mit dem Ziel der Altersvorsorge ausschließlich in hauseigene Aktien-Fonds. Die Anlegerin verlor einen Großteil des Geldes.

Die Richter urteilten, dass die Kundin nicht anlegergerecht beraten wurde und bejahten den Schadensersatzanspruch (Az: 5 U 693/04). Gerade bei Anlegern älterer Jahrgänge bestünden erhöhte Beratungserfordernisse. Die standardisierte Aufklärung, häufig durch einen gemäß Paragrafen 31 und 32 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erstellten Kundenfragebogen, sei nicht ausreichend, berichtet Rechtsanwalt Matthias Gröpper, Kanzlei Dr. Steinhübel & von Buttlar, Tübingen.

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