VDVM begrüßt verändertes Vermittlergesetz

Der Verband Deutscher Versicherungsmakler (VDVM), Hamburg, begrüßt die von der Bundesregierung zum Jahresanfang umgesetzten Änderungen im Vermittlergesetz.

Dieses lag dem Wirtschaftsministerium ein Jahr nach seiner Einführung (cash-online berichtete hier) zur geplanten Revision vor und wurde noch im Dezember 2008 vom Bundesrat durchgewunken (cash-online berichtete hier).

Mehr Klarheit im Register

Besonders begrüßt der Verband die Änderung des Paragrafen 5, der sich auf die Registrierung von Personengesellschaften bezieht. Dazu Dr. Hans-Georg Jenssen, geschäftsführender Vorstand des VDVM: ?Während im Geschäftsverkehr mit dem Kunden ausschließlich die GmbH & Co. KG auftritt, sollte im Register nur die Komplementär-GmbH, die als persönlich haftender Gesellschafter der Erlaubnispflicht unterliegt, erfasst werden.? Da diese aber häufig unter einem ganz anderen Namen firmiere als die KG, hätte es sein können, dass die Kunden ihren Vermittler im Register nicht gefunden hätten. Dies wurde nun vom Wirtschaftsministerium modifiziert.

Aus Singular wird Plural

Darüber hinaus sieht die aktuelle Fassung des Paragrafen 5 nun vor, dass alle Personengesellschaften, in denen eine registrierungspflichtige Person als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, unter ihrer Registriernummer gespeichert werden. Nur so könne dem VDVM zufolge gewährleistet werden, dass Kunden ihren Vermittler auch wirklich im entsprechenden Register finden. (aks)

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