Beratung: Arbeitskreis will Standards für Vermittler schaffen

Auf dem ersten Berliner Forum zur Versicherungs- und Finanz- beratung wurden Pläne vorgestellt, die Branchenstandards setzen sollen. Ein Vertreter aus dem Verbraucherschutzministerium informierte zudem über die Chancen einer Alte-Hasen-Regelung im Fonds-Vertrieb.

Der Arbeitskreis „Beratungsprozesse“, der bisher unter dem Namen „EU-Vermittlerrichtlinie-Dokumentation“ agierte, hatte zum Austausch eingeladen und präsentierte seine jüngsten Ergebnisse. Die Initiative, an der erfahrene Praktiker aus beteiligten Verbünden und Verbänden sowie Wissenschaftler mitarbeiten, hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, Versicherungsmaklern Hilfestellung und Orientierung bei der Umsetzung der umfangreichen Beratungs- und Dokumentationspflichten zu geben.

Das neueste Projekt, eine Beratungsmatrix, stellten drei Vertreter aus dem Arbeitskreis vor. Hans-Ludger Sandkühler, Vorstandsvorsitzender beim Bundesverband mittelständischer Versicherungs- und Finanzmakler (BMVF), sagte, dass die Erfahrung in der Praxis zeige, dass die Branche über keine Beschreibung von Beratungsprozessen verfüge, an denen sich Vermittler orientieren könnten. Das wolle der Arbeitskreis ändern. Sandkühler betonte jedoch, dass die Standards keine Anweisung für den Makler sein sollen und auch nicht zu einem Leitfaden entwickelt werden, den ein Computer automatisch abarbeitet.

Existenzabsicherung vor Altersversorge

Marco Habschick, Seniorberater bei der Unternehmensberatung Evers & Jung, wies zunächst darauf hin, dass jeder Euro zu jedem Zeitpunkt nur einmal vom Verbraucher ausgegeben werden könne und jede Finanzentscheidung sich auf das gesamte Vermögen des Kunden und seine Zukunft auswirke. Er stellte deshalb eine Themenpyramide der Finanzplanung vor. Diese beinhaltet als Fundament die Existenzsicherung (Aufbau von Notgroschen, Absicherung Lebensrisiken und Abbau von Krediten), an zweiter Stelle kommen Vermögensaufbau und Altersvorsorge (mittelfristig/langfristige Anlagen). Erst an dritter Stelle komme dann die Vermögensoptimierung. Habschick monierte, dass es in der Branche darüber keinen Konsens gäbe.

Erschwerend käme hinzu, dass der Kunde in der Praxis von zwei Seiten „bearbeitet“ würde. Die Versicherungsberater und -vermittler übernähmen in den meisten Fällen die Risikoabsicherung, während Finanzvermittler und Bankberater das Feld Vermögensaufbau besetzen, so Habschick weiter. Das führe zu wechselseitigen Abhängigkeiten für den Berater. Deshalb müssten beide wissen, dass es den anderen gibt und sie eigentlich ein Team bilden, denn nur ihre abgestimmte Leistung könne dem Kunden helfen.

In einem ersten Schritt habe der Arbeitskreis einmal aufgeschrieben, was ein guter Berater auch schon heute tut. Man wolle nicht das Rad neu erfinden, sagte Sandkühler. Im Ergebnis sei herausgekommen, dass die bisherigen Ansätze sich auf Wohlverhaltensregeln der Berater beschränken und inhaltliche Festlegungen aussparten. Weiterhin sei man von einer erforderlichen Integration der Beratungsfelder Risikoabsicherung und Vermögensaufbau weit entfernt. Zudem sei die derzeitige Software häufig intransparent, nicht standardisiert und teilweise auch fragwürdig.

Seite 2: Wie stehen die Chancen einer Alten-Hasen-Regelung im grauen Kapitalmarkt?

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