Phoenix-Skandal: Wertpapierhändler starten Musterprozess

Phoenix Kapitaldienst und kein Ende: Der Finanzdienstleister Ceros hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin mit 21 weiteren Firmen eine Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung EdW erhoben. Keine gute Nachricht für die geprellten Anleger.

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In dem Musterprozess soll EU-rechtlich geklärt werden, ob die Geschäfte des insolventen Vermögensverwalters Phoenix Kapitaldienst überhaupt ein Fall für das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sind.

Der Frankfurter Finanzdienstleister Ceros Broker Service vertritt die Ansicht, dass dies nicht der Fall ist und stützt sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das vom Centrum für Europarecht der Universität Passau unter wissenschaftlicher Leitung des Europarechtlers Professor Dr. Michael Schweitzer erstellt wurde.

Dem Gutachten zufolge war das an fast 30.000 Anleger vertriebene Anlageprodukt „Phoenix Managed Account“ (PMA) keine Wertpapierdienstleistung im Sinne der entsprechenden EU-Richtlinien. Das würde bedeuten, dass die EdW, die nach aktuellem Rechtsstand verpflichtet ist, die Phoenix-Anleger zu entschädigen, von ihren Mitgliedern keine Sonderbeiträge mehr erheben darf.

Hintergrund: Phoenix hatte Anleger durch ein Schneeballsystem jahrelang mit Scheinangeboten und falschen Renditeversprechungen geprellt. Über 500 Millionen Euro wurden in dubiosen Options- und Termingeschäften, sogenannten Managed Accounts angelegt. Nachdem der Betrug aufflog, eröffnete die Bafin im Jahr 2005 das Insolvenzverfahren und stellte wenig später den Entschädigungsfall fest. Damit geriet die EdW in die Pflicht, die geprellten Phoenix-Kunden mit jeweils bis zu 20.000 Euro zu entschädigen.

Die Entschädigungseinrichtung finanziert sich über die Beiträge der ihr im Rahmen einer obligatorischen Mitgliedschaft angeschlossenen Finanzdienstleister. Die Unternehmen wehren sich jedoch überwiegend dagegen, die Sonderzahlungen zur Entschädigung der Phoenix-Anleger zu leisten.

Seite 2: Staatshaftung, Klappe, die Zweite?

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