Umfrage: Falsche Reihenfolge der Haftung bei Bankpleiten

Die EU beschließt derzeit eine neue Haftungsreihenfolge bei der Pleite einer Bank: Zunächst sollen Aktionäre, Bankanleihebesitzer und Kunden mit Guthaben über 100.000 Euro ein Opfer bringen. Erst danach übernehmen die bisher haftende EU mit dem Euro-Rettungsfonds bzw. der Staat die Haftung.

Die Deutschen sehen das anders: Sie nehmen die Vorstände und Verantwortlichen der Bank als Erste in die Pflicht: 82 Prozent sind der Meinung, dass die Führungsebene der Bank haften sollte.

Erst danach folgen mit großem Abstand die von der EU zuerst in die Pflicht genommenen Aktionäre (57 Prozent) und Anleihebesitzer (42 Prozent). Das ist das Ergebnis des aktuellen puls Finanzmonitors im Juli 2013 bei 1.101 Bankkunden in Deutschland.

Führungsebene der Bank soll haften

„Angesichts der klaren Meinung der deutschen Anleger zur Haftung bei Bankenpleiten sollten Banken nicht auf mögliche EU-Regelungen warten, sondern überlegen ob und wie sie das Thema Haftung selbst aktiv angehen“, rät Dr. Konrad Weßner, Geschäftsführer der puls Marktforschung.

Als vierte Haftungsinstanz sollte dann die EU (28 Prozent) noch vor den Bankkunden mit einem Vermögen von mehr als 100.000 Euro (25 Prozent) einspringen. Kaum noch als haftungsrelevant werden die Mitarbeiter der Bank (16 Prozent), der deutsche Staat (13 Prozent) oder der Sparer mit einem Vermögen unter 100.000 Euro gesehen (8 Prozent).

„Da Kleinsparer nach Meinung der deutschen Bankkunden auf keinen Fall haften sollten, ist dazu eine klare Kommunikation der Banken gefordert“, resümiert Weßner. (fm)

Foto: Shutterstock

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