Beratung: Risikotragfähigkeit ist entscheidend

Das Gericht verurteilte die Bank zu entsprechendem Schadensersatz. „Die Konzentration auf Ziele und Ansichten des Kunden sind in der Beratung oft nicht ausreichend“, verdeutlicht Tilmes. Vielmehr müssten auch unbedingt aktuelle Verpflichtungen und Zahlungsströme sowie insbesondere der Anlagehorizont in die Berechnungen mit einfließen.

Erst dann könne ein Berater die individuelle Risikotragfähigkeit wirklich einschätzen. „Teilweise muss aber auch erst noch das Verständnis für und die Definition von Rendite und Risiko entwickelt und verfeinert werden, um zu einem guten Ergebnis zu kommen.“

Objektives Risiko errechnen

Ein professioneller CFP-Zertifikatsträger sei in der Lage, die individuelle Risikotragfähigkeit eines Anlegers zu ermitteln. Denn neben Fragen des subjektiven Risikoempfindens („ich halte mich für risikoscheu“ oder „ich denke, ich bin risikofreudig“) kann der professionelle Financial Planer auch das objektive Risiko errechnen.

Dazu analysiere er beispielsweise, welche Fristigkeiten von Zahlungen vorliegen, wann bestimmte Verträge beglichen werden und welche Geldbeträge zu welchem Zeitpunkt sicher vorhanden sein müssen. „Auf diese Weise entsteht ein individuelles Bild, mit dem Berater und Anleger effektiv und effizient planen können“, sagt Tilmes. (fm)

Foto: FPSB

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