Paragraf 34f-Erlaubniserweiterung mit Hindernissen

Wer seine Paragraf 34f-Erlaubnis erweitern möchte, dem steht laut Going Public! eventuell eine erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse ins Haus.

Paragraf 34f-Erweiterung liegt im Ermessen der jeweiligen IHK.

Viele Finanzvermittler mit einer Erlaubnis nach Paragraf 34f GewO planten für 2015, ihre Erlaubnis noch um andere Bereiche, wie zum Beispiel geschlossene Investmentvermögen oder Vermögensanlagen zu erweitern. Dabei träfen sie jedoch bundesweit auf unterschiedliche Regelungen, die eine vollständige Neubeantragung zur Folge haben können.

„Wir unterstützen unsere Teilnehmer bei allen Fragen rund um die Prüfungsanmeldung. Dabei ist uns aufgefallen, dass IHKs die Frage der Erweiterungsprüfung unterschiedlich handhaben“, so Going Public! Vorstandsmitglied Dr. Wolfgang Kuckertz.

Unterschiedliche Anforderungen

So verlange die IHK für München und Oberbayern bei einer Erweiterung der Produktkategorie eine erneute Überprüfung der Zuverlässigkeit und der geordneten Vermögensverhältnisse, wenn diese Teilerlaubnisbeantragung drei Monate nach der 34f-Erlaubniserteilung stattfinden soll. Die IHK zu Kiel sehe dies ähnlich, setze allerdings einen sechs Monatszeitraum an.

Die HK Hamburg setze die Verwaltungspraxis noch anders um: Bis zum 31. Dezember 2014 können 34f-Erlaubnisse ohne erneute Prüfung erweitert werden. Ab dem 1. Januar 2015 würden Erlaubnisse, die im vereinfachten Verfahren erteilt wurden, nur mit einer erneuten Prüfung der Zuverlässigkeit und Vermögensverhältnisse erweitert. Für alle anderen gebe es eine 12-Monatsfrist.

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An diesen unterschiedlichen Regelungen werde deutlich, dass es sich hierbei um keine gesetzliche Regelung, sondern um eine Verwaltungspraxis handelt, die im Ermessen der zuständigen Stelle stehe. „Wir empfehlen allen Vermittlern, die ihren 34f noch erweitern möchten, jetzt noch schnell die zuständige IHK nach ihrer Verwaltungsvorschrift zu fragen, um eventuell wie in Hamburg noch von einem vereinfachten Verfahren zu profitieren“, rät Kuckertz.

Foto: Shutterstock

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