Verbraucherschützer begrüßen gesetzliche Wechselhilfe bei Girokonten

Verbraucherschützer begrüßen die gesetzlichen Vorgaben zu einem vereinfachten Kontowechsel, die ab dem 18. September 2016 gelten. Auf Banken und Sparkassen könnte reichlich Arbeit zukommen.

Girokonto
Das Zahlungskontengesetz erleichtert ab dem 18. September den Wechsel des Girokontos.

„Das ist eine wichtige Regelung, weil der Kontowechsel vielen Verbrauchern bisher viel Kopfschmerzen verursacht hat“, sagte Frank-Christian Pauli vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Wir werden natürlich schauen müssen, wie gut das funktioniert.“

Wechselwilligkeit von Bankkunden steigt

Auf Banken und Sparkassen könnte reichlich Arbeit zukommen, wie eine am Dienstag veröffentlichte Umfrage der Triodos Bank nahelegt: Demnach beflügelt die neue Regelung die Wechselwilligkeit von Bankkunden – gerade angesichts der derzeit steigenden Gebühren bei vielen Häusern.

Die Bankenverbände sehen sich nach einer längeren Übergangsfrist gut vorbereitet und betonen: Bereits heute unterstützten die Institute Neukunden bei einem Kontowechsel zum Beispiel im Rahmen des sogenannten Kontoumzugsservices. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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