Jetzt also Jamaika – nun gut, wir werden sehen

Die Bundestagswahl ist eine Zäsur für Deutschland. Doch was bedeutet das Ergebnis für die Sachwertbranche? Der Löwer-Kommentar

„Für Fungibilität ist nicht in erster Linie die Rechtsform einer Anlage entscheidend, sondern die möglichst einfache, allein digitale Abwicklung.“
„Wir werden wohl frühestens Weihnachten wissen, was die Branche im Detail zu erwarten hat.“

Die Bundestagswahl hat die Parteienlandschaft ordentlich durchgerüttelt. Die generelle politische Bewertung soll anderen überlassen bleiben (obwohl mir dazu einiges einfiele). Doch auch die Sachwertbranche wird von dem Wahlergebnis nicht unberührt bleiben.

Wenigstens ist jetzt der hysterische Wahlkampf vorbei und nach den Äußerungen von gestern Abend läuft es voraussichtlich auf eine Schwarz-Gelb-Grüne Koalition hinaus, Jamaika also. Nun gut, wir werden sehen, was daraus wird.

Noch ist alles offen, zwei Punkte jedoch erscheinen sicher: Es wird lange dauern, bis die neue Regierung steht und die Finanzmarktregulierung – jedenfalls in Hinblick auf Privatanleger – wird bei den Koalitionsverhandlungen nicht im Vordergrund stehen.

Gefahr für den freien Vertrieb

Gerade letzteres stellt durchaus eine Gefahr für die Branche dar, vor allem für den freien Vertrieb. Insbesondere in dem zentralen Feld der Zuwanderung, aber auch etwa bei der Zukunft der Mobilität oder der Förderung Erneuerbarer Energien, liegen die Vorstellungen von FDP und CSU auf der einen und den Grünen auf der anderen Seite meilenweit auseinander.

Besonders in Punkto Zuwanderung ist angesichts des guten Abschneidens der AfD nicht zu erwarten, dass vor allem die CSU, die im nächsten Jahr zudem Landtagswahlen in Bayern zu bestehen hat, zu vielen Zugeständnissen bereit ist.

Das birgt das Risiko, dass sie den Grünen auf anderen Gebieten weit entgegenkommt, etwa bei Finanzmarktregulierung und -vertrieb eben. Dort schließen sich die Grünen schon seit Langem zum großen Teil den vorurteils-beladenen Forderungen der Verbraucherzentralen an, auch den freien Vertrieb nach dem (bisherigen) Paragraf 34f Gewerbeordnung unter die Aufsicht der BaFin zu stellen und zudem Provisionen generell zu verbieten.

Seite 2: Dramatische Folgen

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