MiFID II: Droht doch ein Provisionsverbot durch die Hintertür?

So ist heute im freien Vertrieb lediglich Voraussetzung, dass die Provision „der ordnungsgemäßen Vermittlung und Beratung im Interesse des Anlegers nicht entgegen“ steht. Sie darf also nicht so hoch sein, dass sie den Vertrieb zum Beispiel zu falschen Empfehlungen verleitet, andere sachfremde Anreize setzt oder eine Rentabilität der betreffenden Anlage von vornherein ausschließt. Ansonsten ist sie erlaubt.

Sollte die neue WpHG-Regelung in die FinAnV übernommen werden, könnten die Folgen für den freien Vertrieb – und damit auch für die Anbieter, die auf diesen Vertriebsweg setzen – in der Tat gravierend sein.

Norman Wirth und seine Mitstreiter müssen also durchsetzen, dass die Unterscheidung zum WpHG auch mit der Neufassung der FinVermV erhalten bleibt – und zwar unabhängig davon, wann und mit wem wir endlich eine neue Regierung bekommen.

Verbale Diskriminierung

Das Thema wird so oder so nicht besonders weit oben auf der politischen Agenda stehen. Federführend ist – ob mit oder ohne neuen Minister/-in – das Wirtschaftsministerium, doch in jedem Fall muss der Bundestag einer Änderung der FinVermV zustimmen. Solange keine neue Regierung steht, können sich dort in Einzelfragen unter Umständen auch überraschende Mehrheiten zusammenfinden.

Womöglich spielen bei der Entscheidung der Abgeordneten auch die Wortwahl und die schon verbale Diskriminierung durch den Begriff „Zuwendung“ keine geringe Rolle. So zählt das WpHG zu den Zuwendungen auch „sonstige Geldleistungen“ sowie geldwerte (künftig: „nichtmonetäre“) Vorteile, also zum Beispiel Sachleistungen, üppige Geschenke oder großzügige Einladungen.

Provisionen fallen damit nicht nur rechtlich in die gleiche Kategorie wie Almosen und Schmiergelder, sondern auch verbal. Vielleicht fällt es Politik und Verwaltung auch deshalb oft so schwer, Provisionen als das zu begreifen, was sie sind: Legitime Vergütungen für eine erfolgreich erbrachte Leistung. Sollte eine Mehrheit im Bundestag das nicht verstehen, sieht es für den freien Vertrieb womöglich ziemlich düster aus.

 

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Stefan Löwer ist Chefanalyst von G.U.B. Analyse und betreut das Cash.-Ressort Sachwertanlagen. Er beobachtet den Markt der Sachwert-Emissionen als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst insgesamt schon seit mehr als 25 Jahren. G.U.B. Analyse gehört wie Cash. zu der Cash.Medien AG.

Foto: Florian Sonntag

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