Ratingwissen-Tag: „Plausibilitätsprüfung nicht erforderlich“

Während sich in Sachen Plausibilitätsprüfung demnach Entspannung abzeichnet, sind die Aussichten in Hinblick auf die Regulierung für den freien Vertrieb eher unerfreulich. So enthält der Entwurf für das zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (FiMaNoG) zur Umsetzung der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II in deutsches Recht lediglich umfangreiche Anpassungen des für Banken und Finanzdienstleistungsinstitute relevanten WpHG und angrenzender Gesetze ab Anfang 2018.

Änderungen der Gewerbeordnung und der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) für den freien Vertrieb sind darin noch nicht enthalten. So ist noch völlig offen, welche der umfangreichen Neuregelungen etwa zur Gestaltung von Provisionen, zum Produktauswahlprozess oder zur Aufzeichnung von Kundengesprächen auch für freie Finanzdienstleister gelten werden.

AfW-Chef Wirth: „Kaffeesatzleserei“

Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des Vertriebsverbands AfW, sieht es zwar als „Kaffeesatzleserei“ an, darüber im Detail zu spekulieren. Er hält es aber für wahrscheinlich, dass einzelne Vermittler kaum eine Chance haben werden, die Vorschriften allein vollständig umzusetzen, sagte er bei der Abschlussdiskussion, die Veranstalter Jürgen Braatz wieder hochkarätig besetzt hatte.

Die Vermittler müssten sich wohl mit anderen zusammentun oder einer größeren Organisation anschließen, so Wirth. „Den klassischen ‚Einzelkämpfer‘ wird es nicht mehr geben“, sagte er. Eric Romba (Sachwerteverband BSI) und Andreas Heibrock (Patrizia Grundinvest) rieten den anwesenden Vermittlern, sich unabhängig von der abschließenden Umsetzung dringend schon mit den Neuregelungen zu beschäftigen, zumal es sich überwiegend um europäische Vorschriften handelt. Sie müssen entweder zwingend in deutsches Recht umgesetzt werden (MiFID) oder gelten sogar unmittelbar (Verordnung MiFIR).

Bit-Chef Sommer: „Abwarten“

Romba empfahl den Vermittlern im Auditorium gar, den an die 400 Seiten umfassenden FiMaNoG-Entwurf komplett durchzuarbeiten, um sich ein Bild von dem Umfang der Änderungen zu machen. Sascha Sommer, Chef der Bit-Treuhand, bezeichnete das als nicht realistisch und riet zur Gelassenheit.

Die freien Vermittler sollten den ersten Gesetzentwurf zur FinVermV abwarten und sich dann mit dem Thema befassen, sagte Sommer. „Es macht keinen Sinn, sich jetzt verrückt zu machen.“ Allerdings bräuchten die Vermittler dann wahrscheinlich durchaus umfangreiche Unterstützung von Produktgebern und Vertriebsorganisationen, so Sommer.

Zur Gelassenheit riet auch Achim Bauer, Vorstand von Flex Fonds Capital. „Ich habe noch nie ein Gesetzesvorhaben erlebt, das so heiß gegessen wurde wie es gekocht wurde“, sagte Bauer. (sl)

Foto: Ratingwissen/Dierk Kruse

 

 

 

 

 

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