BaFin stoppt unerlaubte Anlageverwaltung aus dem Ausland

Die Finanzaufsicht BaFin hat gegenüber Atlantic Global Asset Management (AGAM) und Five Winds Asset Management, Kap Verde, die sofortige Einstellung der unerlaubt betriebenen Anlageverwaltung angeordnet.

Die Unternehmen betreiben laut BaFin gewerbsmäßig die Anlageverwaltung ohne die erforderliche Erlaubnis.

Über die Internetseiten www.atlanticgam.es und www.fivewindsam.com sowie über ein Netz von Vermittlern, unter anderem aus Deutschland, bieten die beiden Unternehmen nach Mitteilung der Behörde „Koffer“ beziehungsweise fertige „Portfolien“ an.

Sie geben vor, ihre Anleger an der Wertentwicklung dieser Produkte zu beteiligen. Es ist keine konkrete Anlagestrategie erkennbar, so die Bafin. Die Anleger treffen demnach selbst keine Entscheidung, in welche konkreten Finanzinstrumente ihr Geld investiert werden soll.

Keine Erlaubnis

Damit erbringen Atlantic Global Asset Management und Five Winds Asset Management gewerbsmäßig die Anlageverwaltung nach Paragraf 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 11 Kreditwesengesetz (KWG), urteilt die BaFin. Über die nach Paragraf 32 Absatz 1 KWG erforderliche Erlaubnis der BaFin verfügen sie jedoch nicht. Sie handeln daher unerlaubt, so die Mitteilung.

Die Bescheide vom 21. August 2018 sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig. (sl)

Foto: Shutterstock

 

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments