Landgericht Wiesbaden lässt Anklage zu ‚Cum-Ex‘-Aktiendeals zu

Am Landgericht Wiesbaden soll im nächsten Jahr der bundesweit zweite Prozess zur strafrechtlichen Aufarbeitung von „Cum-Ex“-Aktiendeals beginnen. Die Wirtschaftsstrafkammer habe die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt zugelassen und das Hauptverfahren gegen sechs Angeklagte eröffnet, teilte das Gericht am Dienstag mit. Die Verhandlungstermine sollen im ersten Quartal 2020 festgelegt werden (Az.: 6 KLs – 1111 Js 27125/12).

Die Generalstaatsanwaltschaft hatte im Mai 2018 ihre Anklage gegen einen aus Hessen stammenden Anwalt sowie fünf ehemalige Mitarbeiter einer Bank öffentlich gemacht. Es war die bundesweit erste Anklage zu den Aktiengeschäften zu Lasten der Staatskasse, die seit Jahren Ermittler beschäftigen. Den Angeklagten wird schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen. Dafür drohen bis zu zehn Jahre Haft.

Bei „Cum-Ex“-Geschäften nutzten Investoren eine Lücke im Gesetz, um den Staat über Jahre hinweg um Milliarden zu prellen. Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand ein Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen.

Seit Anfang September dieses Jahres läuft der erste Strafprozess zu dem Komplex vor dem Bonner Landgericht. Der dortige Vorsitzende Richter, Roland Zickler, hatte durchblicken lassen, dass das Gericht die gezielte Mehrfacherstattung von Steuern als Straftat werte: „Cum-Ex-Geschäfte in der hier angeklagten Konstellation sind strafbar.“ Bisher ist nicht höchstrichterlich geklärt, ob „Cum-Ex“-Geschäfte nur moralisch fragwürdig oder auch illegal waren. Der Bonner Prozess gilt in dieser Frage als wegweisend. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments