Vermittlerschwund bei Bafin-Aufsicht

Der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Wechsel der Aufsicht für die Finanzanlagenvermittler von den Industrie- und Handelskammer (IHKen) und Gewerbeämtern hin zur Finanzaufsicht Bafin wird von der großen Mehrheit der unabhängigen Finanzdienstleister abgelehnt. Dies ergab das Vermittlerbarometer des AfW, an dem 1.546 Personen teilgenommen haben.

Norman Wirth

Lediglich drei Prozent der befragten Vermittler ziehen demnach die Bafin als Aufsichtsbehörde vor. Mehr als zwei Drittel (69 Prozent) nennen die Kammern, weitere 20 Prozent die Gewerbeämter als bevorzugte Behörde. 

Der AfW rechnet bei einem Aufsichtswechsel zur Bafin mit Kosten in Höhe von 1.000 bis 5.000 Euro pro Zulassungsinhaber und Jahr allein für die Beaufsichtigung. Befragt nach den Konsequenzen antwortete knapp die Hälfte der betroffenen Finanzanlagevermittler (49 Prozent), dass sie nicht bereit wären, diese Kosten zu tragen und daher ihre Erlaubnis zurückgeben würden. Lediglich sieben Prozent würden das Finanzanlagengeschäft intensivieren.

Von denjenigen Vermittlern, die ihre Erlaubnis zurückgeben wollen, will rund ein Drittel (35 Prozent) Finanzanlagen vollständig aufgeben. Jeweils ein knappes Viertel will sich einem sogenannten Haftungsdach (24 Prozent) anschließen oder auf vermögensverwaltende Lösungen (23 Prozent) fokussieren. Jeder sechste Vermittler dieser Gruppe würde sich auf einen reinen Tippgeberstatus bei Finanzanlagen zurückziehen (16 Prozent).

„Mittelstandsfeindlicher Aufsichtswechsel“

Vermittler benötigen ihre Aufsicht auch, um sich in Erlaubnisfragen beraten zu lassen. Laut Vermittlerbarometer nutzen 26 Prozent das entsprechende Angebot bei den Gewerbeämtern, 44 Prozent bei den Industrie- und Handelskammern. Nach Aussage des DIHK gibt es pro Jahr circa 30.000 Beratungsanfragen in den Kammern. „Das zeigt mehr als deutlich, dass hier Beratungsbedarf besteht. Dieser Service würde bei einem mittelstandsfeindlichen Aufsichtswechsel komplett wegfallen und die Position der unabhängigen Vermittler und damit auch der Kunden verschlechtern“, so Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. 

Bereits durch die Umsetzung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) werden Betroffene ab 1. August 2020 mit zusätzlichen Pflichten wie dem Taping (Gesprächsmitschnitt) konfrontiert. Auch hier überlegen laut Umfrage 41 Prozent der betroffenen Personen, aus diesem Grund ihre Erlaubnis zurückzugeben. (kb)

Foto: AfW 

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