Weiterbildung: Worauf Vermittler unbedingt achten müssen

Alle Mitarbeiter im Versicherungsvertrieb müssen sich bis zum Jahresende 15 Zeitstunden weitergebildet haben – das gilt auch für große Teile des Backoffice. Sonst liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und der Arbeitgeber muss die Konsequenzen tragen. Darauf hat die Going Public Akademie für Finanzberatung in einer Pressemitteilung hingewiesen. 

Vermittler müssen für ihre Mitarbeiter eine passende Weiterbildungslösung finden.

„Die gesetzliche Weiterbildungsverpflichtung gilt auch für alle, die in einem Vermittlerbüro in der Vertragsverwaltung oder Schadenbearbeitung tätig sind“, erklärt Vorstand Dr. Wolfgang Kuckertz die Gesetzeslage. 

Während die Erlaubnisinhaber ihre Weiterbildungsverpflichtung oft bereits durch Schulungen bei Weiterbildungs- oder Produktanbietern erfüllen, müssen sie für ihre Mitarbeiter ebenfalls eine passende Weiterbildungslösung finden.   

Going Public selbst bietet die sogenannte „Versicherungs-WBThek“ an: eine Online-Weiterbildungslösung aus Online-Lernprogrammen („WebBasedTrainings“), die in einer Bibliothek auf der Lernplattform zur Verfügung stehen. (kb)

Foto: Shutterstock

 

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