BaFin pfeift fünf weitere Unternehmen zurück

Die BaFin weist zudem darauf hin, dass sie „Bitcoin Profit“ keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen untersteht nicht der Aufsicht der BaFin. Bitcoin Profit spricht potentielle deutsche Kunden per E-Mail an, teilt die Behörde mit. Das Unternehmen biete unter verschiedenen anonym registrierten Domains ein automatisches Handelsprogramm mit der Bezeichnung Bitcoin Profit-Software an.

„Hierbei handele es sich um einen komplexen Algorithmus, mit dem es möglich sei, Millionen mit Bitcoin zu verdienen. Dies sei sogar dann möglich, wenn die Kryptomärkte einbrächen. Interessierte Kunden müssten sich registrieren und ein Konto eröffnen. Zur Aktivierung ihres Kontos müssten sie einen Startbeitrag von mindestens 250 Euro zahlen. Danach würde ein Broker ausgewählt und der Kunde könne mit der Nutzung der Kryptosoftware beginnen“, berichtet die BaFin über die Eigendarstellung von Bitcoin Profit. Das Unternehmen gebe indes weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Anonym registrierte Domains

Die BaFin weist außerdem darauf hin, dass sie „Bitcoin Circuit“ ebenfalls keine Erlaubnis gemäß Paragraf 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen im Inland erteilt hat. Das Unternehmen unterstehe nicht der Aufsicht der BaFin.

„Bitcoin Circuit“ biete unter anderem unter den anonym registrierten Domains bitcoincircuitpro.com und the-bitcoin-circuit.net eine App für den algorithmischen Handel mit Kryptowährungen und Kryptowährungspaaren an. Auch dieses Unternehmen gibt der BaFin zufolge weder seine Rechtsform noch seinen Sitz an.

Foto: Shutterstock

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