VSAV: Welche Fehler Makler in der Coronakrise vermeiden sollten

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VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) sieht in der Coronakrise erhöhte Haftungsrisiken für Makler und Vermittler. Grund sei vor allem der ungewohnte Umgang mit neuen Kommunikationsformen.

Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler (VSAV) sieht in der Coronakrise erhöhte Haftungsrisiken für Makler und Vermittler. Grund sei vor allem der ungewohnte Umgang mit neuen Kommunikationsformen.

So würden beispielsweise Nachrichten und Absprachen über Messenger-Dienste nicht ausreichend dokumentiert, oft gingen in der schnellen Handhabe Informationen verloren oder es würden zuweilen auch vorschnell falsche Informationen an Kunden weitergegeben. Der VSAV empfiehlt daher allen Finanzberatern, ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (VSH) dahingehend zu überprüfen, ob sie eine weitreichende “Internetklausel” enthält.

Ein weiteres Problemfeld sei die verbreitete Abhängigkeit von einzelnen Produktgebern. Dies betreffe vor allem Makler mit Spezialkonzepten im Kompositbereich. Durch die Coronakrise registrieren Versicherer vermehrt deutlich gestiegene Risiken in den Absicherungen und kündigten die Verträge sehr kurzfristig. “Wenn der Makler diese Gefahr nicht rechtzeitig erkennt und Unternehmen deshalb ihr Geschäft nicht ausüben können hat, kann dies schnell zu einem Haftungsfall führen”, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. Makler müssten aus der Krise lernen und ihre Spezialkonzepte stets auf Krisentauglichkeit überprüfen sowie dafür sorgen, notfalls schnell auf andere Versicherer ausweichen zu können.

Vorschriften aus der DSGVO missachtet

Heikel könne auch der Umgang mit Online-Beratungstools werden. Vielfach würden elementare Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) missachtet. So müssten die einladenden Berater ihre Kunden mit einem Informationsblatt auf die Datenschutzbelange hinweisen, also darauf, dass personenbezogene Daten erhoben und gespeichert werden. Auch sei zu prüfen, ob die Tool-Anbieter die Datenschutzhinweise inkludiert haben und wie es sich datenschutzrechtlich mit dem Einsatz externer Dienstleistungen über das Online-Beratungstool verhält.

Weitere Hinweise sowie Tipps und Ratschläge zur Organisation der veränderten Arbeitswelt, zum Umgang mit Behörden und zur Führung der Belegschaft hat der VSAV in einem E-Book zusammengestellt, das sich Vermittler unter https://vsav.de/wp-content/uploads/sites/6/2020/05/2020-VSAV-E-Book2.pdf downloaden können. 

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