AfW: Fünf Forderungen an die Politik

Reichstag in Berlin
Foto: Picture Alliance
Im Finanzausschuss des Bundestags wurde über ein mögliches Provisionsverbot diskutiert.

Der Maklerverband AfW hat im Vorfeld der Bundestagswahl fünf Forderungen an die Politik gestellt – unabhängig von der politischen Konstellation nach der Wahl.

„Die Sehnsucht nach einfachen Lösungen, die den Wahlberechtigten Patentlösungen vorgaukeln, hat die Wahlprogramme und dort leider auch unsere Branche erreicht“, kritisiert der Verband in einer Pressemitteilung. Der AfW habe hier eine klare grundsätzliche Position: „Alle von solchen nur scheinbar einfachen Patentlösungen betroffenen Personen bzw. Verbraucher:innen müssen beraten werden (können). Oder, um es konkreter zu formulieren: Beratungsfreie Produkte in der Altersvorsorge darf es nicht geben.“

In der Pressemitteilung arbeitet sich der Verband dann noch einmal an allen geplanten oder möglichen politischen Reformvorhaben ab, vom Standardprodukt in der Altersvorsorge über die Bürgerversicherung bis hin zum Provisionsdeckel, ehe er fünf konkrete Forderungen an die Politik stellt, die Cash. Online nachfolgend ungekürzt wiedergibt:

Schaffung eines Level Playing Fields für Gewerbetreibende mit Zulassung nach §§ 34d, 34f, 34i Gewerbeordnung: Das beinhaltet insbesondere die (weitere) Vereinheitlichung der beruflichen Anforderungen insbesondere im Rahmen der Evaluierung der europäischen Regulierungspakete IDD und MiFid II. Dies sollte dringend auch unter Beseitigung unnötiger bürokratischer Hemmnisse vonstattengehen. Das beginnt bei einer Harmonisierung und Entschlackung der Kundenerstinformation und geht bis hin zu den Dokumentations-, Informations- und Beratungspflichten. 

Einheitliche IHK-Aufsicht: Es sollte für die unabhängigen Finanzberater:innen mit Zulassung nach §§ 34c, 34d, 34f, 34h, 34i Gewerbeordnung eine bundesweit einheitliche Aufsicht unter dem Dach der IHKen eingeführt werden. Begründung: Soweit die IHKen bereits zuständig sind, haben sie bewiesen, dass sie dazu sehr gut in der Lage sind. Die bundesweite Aufsicht über die Versicherungsvermittler:innen (§ 34d GewO) und die Aufsicht über die unabhängigen Finanzanlagenvermittler:innen (§ 34f GewO) in diversen Bundesländern hat sich bewährt. Die IHKen sind bereit dazu, haben das fachliche Knowhow und sind in der Fläche vertreten. Auch im europäischen Vergleich haben sie bereits bewiesen, dass sie das strengste Regime führen – was aber in der Vermittlerschaft hohe Akzeptanz gefunden hat.

Verlässliches Vergütungssystem auf dualer Basis: Wir erwarten bessere Rahmenbedingungen unter Beibehaltung der Koexistenz zwischen provisionsbasierter und honorarbasierter Vergütung. Im Interesse einer umfassenden, flächendeckenden und unabhängigen Verbraucherberatung in Finanz- und Versicherungsangelegenheiten und unter Berücksichtigung des auch sozialpolitischen Auftrages der Branche brauchen wir eine verlässliche Basis für das Einkommen der Finanzberater:innen. Ständige Diskussionen über Provisionsdeckel oder -verbot sind branchen- und damit auch verbraucherschädlich. Sollte es wider Erwarten doch Provisionsexzesse bei den beiden Vergütungssystemen geben, müssen diese von der zuständigen Aufsicht verhindert werden. 

Rente – nachhaltiges System, professionell: Wir erwarten, dass ein nachhaltigeres System auf den bewährten 3 Säulen geschaffen wird. Die Riester-Rente muss erhalten bleiben – unter Abschaffung der Beitragsgarantie, einer erheblichen Entbürokratisierung (u.a. im Zulagenverfahren) und der Öffnung für weitere Berufsgruppen. Einer 4. Säule, wie sie derzeit schon intensiv diskutiert wird, stehen wir unter bestimmten Prämissen offen gegenüber (u.a. Opt-Out-Möglichkeit, keine Garantievorgaben). Grundsätzlich muss bei kapitalgedeckter Altersvorsorge weiterhin gelten, dass diese nur mit qualifizierter Beratung einhergehen darf. 

Sustainable Finance – für Kunden:innen und Vertrieb verständlich und ohne bürokratische Auswüchse: Wir unterstützen den EU-Aktionsplan „Finanzierung nachhaltigen Wachstums“, der eine Reihe von Handlungsempfehlungen für die Finanzierung der klimapolitischen Ziele von Paris und der nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals) durch Umlenkung der Kapitalströme beinhaltet. Die Umsetzung muss – um hinreichend Akzeptanz bei Kunden:innen und Branche zu erreichen – unbürokratisch, ohne Informations- und Bürokratie-Overkill und bestenfalls unter hoher Akzeptanz der mündigen Bürger:innen erfolgen. 

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