ESG-Abfragepflicht: Defino legt Fragebogen für Vermittler vor

Foto: Defino
Klaus Möller

Ab dem 2. August sind Wertpapierberater und Versicherungsvermittler verpflichtet, die Nachhaltigkeitsziele ihrer Kunden zu erfragen. Nun hat das Defino Institut für Finanznorm einen von Vertretern des DIN-Ausschusses „Finanzdienstleistungen für Privathaushalte“ erarbeiteten Fragebogen vorgelegt. Berater und Vermittler können diesen unmittelbar im Kundengespräch für die Analyse der Nachhaltigkeitsziele einsetzen.

Der Fragebogen ist mit dem Konformitätssiegel des Defino-Instituts und mit einem rechtswissenschaftlichen Bestätigungsvermerk des Berliner Jura-Professors und Mitglied des Defino-Kuratoriums Hans-Peter Schwintowski ausgestattet, der an dem Norm-Modul mitgearbeitet hat.

Die Pflicht zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen besteht für alle Mitarbeiter von Instituten bei der Wertpapiervermittlung und für Versicherungsvermittler bei der Beratung von Versicherungs-Anlageprodukten. Viele Unternehmen und Berater stehen der damit verbundenen Herausforderung aber nach wie vor ratlos gegenüber.

Deshalb haben Vertreter von Banken, Versicherungen, Kapitalanlagegesellschaften sowie Verbänden, Verbraucherschützern und Juristen gemeinsam beim Deutschen Institut für Normung (DIN) ein Modul zu der Abfrage der Nachhaltigkeitsziele entwickelt. Der Entwurf kann noch bis zum 6. Juli unter https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe oder https://www.din.de/de/mitwirken/entwuerfe/ne-stellung/wdc-beuth:din21:354206130 von der Fachöffentlichkeit kommentiert werden.

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