
BGH: Maklerverträge können per Mail geschlossen und widerrufen werden
Einen Makler per E-Mail anfragen, als Antwort ein Exposé im Anhang erhalten, telefonisch eine Besichtigung vereinbaren. Dass man so einen Maklervertrag abschließen kann entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.
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