
Korrespondenzkonkurrenz: Umstrittenes BGH-Urteil
In der Assekuranz ist die Tendenz zu verzeichnen, Korrespondenz mit Maklerkunden mit Betreuungshinweisen zu garnieren, die auf AO-Vertreter hinweisen. Viele Makler sehen dies als unfreundlichen Akt – doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat diesen Usus nun abgesegnet.
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