
Maklerwebsite: Vorsicht bei Werbung mit Kundenbewertungen
Die Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf einer Unternehmenswebsite kann Werbung sein, die unter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fällt. Dies hat das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden.
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