
34i GewO: VSAV warnt vor VSH-Deckungslücken
Die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) rät Vermittlern vor der Zulassung gemäß 34i Gewerbeordnung (GewO), ihre Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) dem neuen Paragrafen anzupassen und zudem eventuell bestehende Lücken zu schließen.
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