
Neue Erlaubnispflichten durch Kleinanlegerschutzgesetz
Mit Wirkung zum 10. Juli 2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten. Laut Kanzlei Wirth Rechtsanwälte ist bisher die Fortgeltung der sogenannten Alten-Hasen-Regelung auch auf die nun regulierten Produktgruppen nicht eindeutig geklärt.
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