
BGH-Urteil zur Beratung bei spekulativen Swap-Geschäften
In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine beratende Bank, die nicht selbst Vertragspartnerin eines spekulativen Swap-Geschäfts ist, den Anleger nicht über einen anfänglichen negativen Marktwert des Swaps aufklären muss.
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