
34f GewO: Mehr als die Hälfte sind „Alte Hasen“
Rund 59 Prozent der Vermittler profitieren nach der Einführung des Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) von der "Alte-Hasen-Regelung", so die aktuelle Befragung des AfW – Bundesverband Finanzdienstleistung e.V. (AfW).
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