
Haustürgeschäfte: EuGH verhindert „Windhundrennen“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Widerruf von Beteiligungen an geschlossenen Fonds nach dem Haustürwiderrufsgesetz bestätigt (Aktenzeichen: C-215/08). Demnach steht die deutsche Rechtsprechung, wonach der Anleger nicht …
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