
34i GewO: BMJV veröffentlicht Entwurf
Ab 21. März 2017 benötigen Immobilienkreditvermittler eine Erlaubnis gemäß §34i GewO. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat gestern den entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.
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